Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt jedes Mitglied selbst in freier Entscheidung!
Es gelten jedoch folgende Mindestbeiträge:
6,- € für Auszubildende
8,- € für Rentner
20,- € für alle Beschäftigten
Mitglieder mit geringem Einkommen, z.B. Teilzeitbeschäftigte und Arbeitslose, können gegen Nachweis bei ihrer zuständigen Geschäftsstelle einen Beitragsnachlass erhalten (Unterstützungsgrenze).