Symbolbild Bundestagswahl 2025

Das Wahlverfahren der SBV-Wahl

Die Wahl der SBV

Die SBV-Wahl ist immer Personenwahl. Je nach Betriebsgröße gilt jedoch ein vereinfachtes oder förmliches Verfahren zu beachten.

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von vielen Wahlen, die Gewerkschaften sonst so begegnen. Bei der SBV–Wahl gibt es keine Listenwahl. Stattdessen wird ausschließlich nach den Grundsätzen der Personen- beziehungsweise Mehrheitswahl gewählt.

Grundlage im neunten Sozialgesetzbuch

Die Wahlberechtigten stimmen also direkt für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten ab und nicht für konkurrierende Listen. Die Wahl ist immer geheim und unmittelbar. Gewählt sind die Bewerber mit den meisten Stimmen.

Wahlberechtigt bei der Wahl der SBV sind alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Voraussetzung ist, dass sie am Wahltag dem Betrieb oder der Dienststelle angehören. Nicht wahlberechtigt sind Beschäftigte ohne anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Wahlberechtigung richtet sich nach den Vorgaben des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Gemäß dem SGB IX werden sowohl die Vertrauenspersonen als auch die stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung gewählt. Die Einzelheiten regeln § 177 SGB IX sowie die Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO).

Zwei Wahlverfahren für die SBV-Wahl

Für die Durchführung der SBV-Wahl sieht der Gesetzgeber zwei unterschiedliche Wahlverfahren vor:

  • das vereinfachte Wahlverfahren
  • das förmliche Wahlverfahren

Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt nicht von einer Entscheidung des Betriebs oder der Wahlberechtigten ab. Es ist gesetzlich vorgegeben. Wird das falsche Verfahren gewählt, kann die Wahl angefochten werden.

Das vereinfachte Wahlverfahren

Das vereinfachte Wahlverfahren kommt zur Anwendung, wenn im Betrieb weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind und der Betrieb nicht aus räumlich weit auseinanderliegenden Betriebsteilen besteht. Es ist daher für viele Betriebe der Normalfall.

Kennzeichnend für dieses Verfahren ist die zentrale Wahlversammlung. Dort werden die Wahlvorschläge eingebracht, die Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt und die Stimmen abgegeben. Ein gesonderter Wahlvorstand ist in diesem Verfahren grundsätzlich nicht erforderlich. Dadurch ist der organisatorische Aufwand vergleichsweise gering.

Das vereinfachte Verfahren eignet sich insbesondere für kleinere Betriebe, in denen sich die Wahlberechtigten ohne größeren organisatorischen Aufwand an einem Ort versammeln können. In der Praxis ist es deshalb die häufigste Form der SBV-Wahl.

Das förmliche Wahlverfahren

Das förmliche Wahlverfahren muss durchgeführt werden, wenn mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind. Es ist außerdem vorgeschrieben, wenn zwar weniger als 50 Wahlberechtigte vorhanden sind, der Betrieb jedoch aus räumlich weit auseinanderliegenden Betriebsteilen besteht.

Im Gegensatz zum vereinfachten Verfahren wird zunächst ein Wahlvorstand bestellt. Dieser organisiert die gesamte Wahl, erstellt die Wählerliste, erlässt das Wahlausschreiben, prüft Wahlvorschläge und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Das Verfahren ist deutlich formalisierter und soll sicherstellen, dass auch in größeren oder dezentral organisierten Betrieben alle Wahlberechtigten gleichberechtigt an der Wahl teilnehmen können.

Der höhere organisatorische Aufwand dient dabei vor allem der Rechtssicherheit und Transparenz des Wahlprozesses. Der Aufwand wird aber auch erst ab einer größeren Zahl an Wahlberechtigten gefordert.

Die Briefwahl bei der SBV-Wahl

Auch bei der SBV-Wahl spielt die Briefwahl eine wichtige Rolle. Sie ermöglicht die Teilnahme von Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht persönlich anwesend sein können, beispielsweise wegen Außendiensttätigkeit, Schichtarbeit, Krankheit, Urlaub oder Homeoffice.

Bei der Briefwahl erhalten die Wahlberechtigten die erforderlichen Wahlunterlagen vom Wahlvorstand beziehungsweise von der Wahlleitung. Die ausgefüllten Unterlagen müssen fristgerecht zurückgesandt werden, damit die Stimme berücksichtigt werden kann.

Besonders interessant ist die Möglichkeit der digitalen Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren. Hier kann die Wahlversammlung als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Die eigentliche Stimmabgabe erfolgt anschließend per Briefwahl. Dadurch können auch Beschäftigte an verschiedenen Standorten oder im mobilen Arbeiten wirksam in den Wahlprozess eingebunden werden.

Briefwahl an der Betriebsratswahl
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Wichtige Aufgaben, mit jedem Verfahren

Die SBV-Wahl ist immer eine Personenwahl. Listen oder konkurrierende Wahlvorschläge, wie sie von Betriebsratswahlen bekannt sind, gibt es nicht. Je nach Größe und Struktur des Betriebs erfolgt die Wahl entweder im vereinfachten oder im förmlichen Wahlverfahren. 

Während das vereinfachte Verfahren auf eine unkomplizierte Wahlversammlung setzt, sorgt das förmliche Verfahren in größeren oder räumlich verteilten Betrieben für einen rechtssicheren und strukturierten Ablauf. Die Briefwahl ergänzt beide Verfahren und stellt sicher, dass möglichst alle Wahlberechtigten ihr Stimmrecht wahrnehmen können.

CGM - Ein starker Partner!
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Über die CGM

Die CGM ist eine freie, unabhängige und demokratische Gewerkschaft. Auf Grundlage des christlichen Menschenbilds, das uns zur Solidarität aufruft, engagieren wir uns für unsere Mitglieder. Als zweitgrößte Gewerkschaft in der Metall- und Elektroindustrie und anerkannter Sozialpartner schließen wir Tarifverträge in unterschiedlichen Branchen, insbesondere dem Handwerk, ab.

Gegründet wurden wir 1899 in Duisburg als Christlicher Metallarbeiterverband (CMV). Sitz unserer Hauptverwaltung ist in Stuttgart. Unser derzeitiger Bundesvorsitzender ist Sebastian Scheder. Durch unsere elf Geschäftsstellen sind wir in der gesamten Bundesrepublik vertreten.

Wir gehören dem Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) an. Als Mitglied in den Dachverbänden WOW und CESI sind wir Teil der internationalen Gewerkschaftsbewegung.

Wir glauben an die Macht der Solidarität und die Notwendigkeit einer heterogenen und pluralen Gewerkschaftswelt. Unsere Gewerkschaft vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Industrie und Handwerk, unabhängig von Geschlecht, Konfession, Herkunft oder Alter.

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