Unsere Leistungen gelten einheitlich für alle Mitglieder mit einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten. Mitgliedschaften aus Übertritten von anderen Gewerkschaften werden angerechnet. 

Streikgeld bzw. Aussperrungsunterstützung
Im Streikfall erhalten CGM-Mitglieder Streik- bzw. Aussperrungsunterstützung. Berechnung: 14-facher Monatsbeitrag plus 10 € Verheiratetenzuschlag plus 5 € je versorgungsberechtigtem Kind bis zum 18. Lebensjahr.

Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag regelt Ansprüche und schafft Rechtssicherheit. Er gilt nur für Mitglieder. Beschäftigte, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, haben keinen Rechtsanspruch und müssen sich mit dem begnügen, was die Unternehmen freiwillig gewähren. Ein CGM-Mitglied kann seine Rechte einklagen.

Betriebsgruppen
Betriebsgruppen bilden die Basis der Interessenvertretung am Arbeitsplatz. In über 1.000 Betrieben arbeiten CGM-Betriebsräte, Vertrauensleute sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter für eine erfolgreiche Interessenvertretung und sie bilden sich kontinuierlich auf CGM-Seminaren weiter.

Rechtsschutz
Wenn es um die Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, um Konflikte mit dem Arbeitgeber, um Versetzung oder gar die Kündigung geht, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Konfliktfall den bestmöglichen Rechtsschutz erhalten. Deshalb bietet die Christliche Gewerkschaft Metall ihren Mitgliedern Rechtsschutz in allen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts durch hauptamtliche Mitarbeiter im gesamten Bundesgebiet an. Ob es um Beratung und Hilfestellung bei Gesprächen mit der Personalabteilung im Betrieb oder auch um Streitfälle vor Arbeits- und Sozialgerichten geht, stehen unsere Arbeits- und Sozialrechtsprofis den Mitgliedern der CGM kostenfrei zur Seite.

Politischer Einfluss
In Länderparlamenten, im Bundestag und bei Parteien nimmt die CGM über Anhörungen und Stellungnahmen direkt und indirekt Einfluss auf das politische Geschehen.

Arbeits- und Sozialrechtsschutz

Wir gewähren Rechtsschutz über unsere Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet. Der Rechtsschutz bezieht sich auf Streitfälle vor Arbeits- und Sozialgerichten.

Bei arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten wird Mitgliedern Rechts-schutz gewährt.

Die Gewährung von Rechtsschutz setzt eine ununterbrochene Mitglied-schaft und ordnungsgemäße Beitragszahlung von drei Monaten voraus. Der Tatbestand muss nach dieser Zeit liegen.

Der Antrag auf Rechtsschutz ist bei der zuständigen Geschäftsstelle der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) zu stellen, der der Mitgliedsaus-weis zur Verfügung zu stellen ist.

Alle Klagen müssen über die zuständigen Geschäftsführer eingereicht werden.

Unrichtige Angaben oder wissentliches Verschweigen von Tatsachen berechtigen die Gewerkschaft, sofort von ihrer Rechtsschutzverpflichtung zurückzutreten. Bereits entstandene Kosten sind der Gewerkschaft zu er-statten.

Ehegatten, Kindern und Eltern verstorbener Mitglieder kann Rechts-schutz gewährt werden für Streitigkeiten aus Ziffer 1, wenn auch das Mit-glied Rechtsschutz erhalten hätte.

Streik und Aussperrung

Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) bejaht den Streik als Kampfmittel zur Erreichung der gestellten Ziele.

Vor dem Einsatz gewerkschaftlicher Kampfmaßnahmen, insbesondere Streik, müssen alle Möglichkeiten der Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern ausgeschöpft sein

Union people

Unterstützung bei vom Hauptvorstand genehmigten Streik und Aus-sperrung können Mitglieder beantragen, die zu Beginn des Streiks eine ununterbrochene dreimonatige Mitgliedschaft nachweisen und den dafür erforderlichen Mindestbeitrag gemäß § 7.2 ordnungsgemäß entrichtet haben. Das Mitglied hat auf Verlangen die Ordnungsmäßigkeit nachzuweisen.

Die wöchentliche Unterstützung beträgt das 14-fache vom Monatsbeitrag, plus 10 Euro Verheiratetenzuschlag, plus 5 Euro für jedes versorgungsberechtigte Kind. Für die Gewährung von Streikgeld wird der Beitragsdurchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt. Beispielsberechnungen ergeben sich aus der unten folgenden Tabelle.

Für die Gewährung von Kinderzuschlägen ist die Versorgungsberechtigung nachzuweisen. Anspruch auf Kinderzuschläge hat nur ein Elternteil.

Bei Errechnung von Tagessätzen ist der Wochensatz durch fünf zu teilen.

Centbeträge sind bei der Berechnung auf 10-Cent-Beträge aufzurunden.

Anträge auf Unterstützung können nur bis zum Ende des Streiks gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Es gelten folgende Unterstützungsleistungen: Monatsbeitrag multipliziert mit dem Faktor 14 zuzüglich 10 € Verheiratetenzuschlag plus 5 € für jedes versorgungsberechtigte Kind bis zum 18. Lebensjahr.

Dies ergibt als Beispiel:  
Unverheiratetes Mitglied mit 25 € Beitrag= 350 € pro Woche.
oder:
Verheiratetes Mitglied/2 Kinder mit 25 € Beitrag
zuzüglich 10 € plus 5 € / pro Kind = 370 € pro Woche.

Diese Leistungen gelten einheitlich für alle Mitglieder mit einer Mitgliedschaft von mindestens 3 Monaten. Mitgliedschaften aus Übertritten von anderen Gewerkschaften, werden selbstverständlich angerechnet.

Beispiele zur Streikunterstützung:​

Monatsbeitrag 1

Ledig

Verheiratet

Verheiratet und 1 Kind

Verheiratet und 2 Kinder

12,- €2

112,- €

122,- €

127,- €

132,- €

20,- €

280,- €

290,- €

295,- €

300,- €

30,- €

420,- €

430,- €

435,- €

440,- €

40,- €

560,- €

570,- €

575,- €

580,- €

50,- €

700,- €

710,- €

715,- €

720,- €

60,- €

840,- €

850,- €

855,- €

860,- €

70,- €

980,- €

990,- €

995,- €

1.000,- €

80,- €

1.120,- €

1.130,- €

1.135,- €

1.140,- €

90,- €

1.260,- €

1.270,- €

1.275,- €

1.280,- €

1 Der Monatsbeitrag ist über den Mindestbeitrag hinaus in 1-€-Schritten frei wählbar.

2 Beitrag im Jugendtarif Young & Safe

 

Freizeitunfallversicherung

Für die Mitglieder wird eine Versicherung abgeschlossen, durch die ein Versicherungsschutz für alle Unfälle besteht, die nicht Unfälle im Sinne des SGB VII oder Arbeitsunfälle sind. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. bei Dienstunfällen der zuständigen Behörde maßgebend. Im übrigen gelten die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.

Für Leistungen aus der Freizeitunfallversicherung ist keine Wartezeit erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Mitglied wenigstens einen Monatsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet hat. Der Berechnung der Freizeit-unfallversicherung wird der Beitragsdurchschnitt maximal der letzten 12 Monate vor dem Unfall zugrunde gelegt. Anträge auf Leistungen sind um-gehend der zuständigen Geschäftsstelle zuzuleiten.

Die Leistungen der Freizeitunfallversicherung ergeben sich aus dem Anhang der Satzung. Der Hauptvorstand ist berechtigt, eine andere Versi-cherungsvereinbarung zu treffen.

Die Leistungen der Freizeitunfallversicherung sehen wie folgt aus:​

  bei Todesfall der 200fache Monatsbeitrag

  bei Invalidität der 1000fache Monatsbeitrag

  bei Krankenhaustagegeld der Monatsbeitrag

Beispielrechnungen:​

Monatsbeitrag1

Todesfall

Invalidität

Krankenhaustagegeld

8,- €2

1600,- €

8000,- €

8,- €

12,- €

2400,- €

12.000,- €

12,- €

20,- €

4000,- €

20.000,- €

20,- €

30,- €

6000,- €

30.000,- €

30,- €

40,- €

8000,- €

40.000,- €

40,- €

50,- €

10.000,- €

50.000,- €

50,- €

Zuzüglich zum Krankenhaustagegeld zahlt die CGM ein Genesungsgeld für jeden Freizeitunfall im Jahr.

Das Genesungsgeld beträgt vom

1. bis 10. Tag 100%,

vom 11. bis 20. Tag 50% und

vom 21. bis 100. Tag 25%

des Krankenhaustagegeldes.

Wichtig:
Für alle Auszubildenden gilt ein verstärkter Freizeitunfallversicherungsschutz!
So zahlen Auszubildende 6,- € und erhalten die vollen Leistungen im Rahmen einer Basismitgliedschaft.

1 Der Monatsbeitrag ist über den Mindestbeitrag hinaus in 1-€-Schritten frei wählbar.

2 Beitrag für Renter

 

Sterbegeld

Beim Tode von Mitgliedern kann auf Antrag unter der Voraussetzung, dass mindestens eine ununterbrochene Mitgliedschaft in den letzten 12 Monaten vor dem Todesfall bestanden hat, an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld gezahlt werden. Das Sterbegeld beträgt das 15-fache vom Monatsbeitrag. Der Mindestbetrag beläuft sich auf 150 Euro.

Der Berechnung des Sterbegeldes wird der Beitragsdurchschnitt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt.

Anträge auf Sterbegeld sind unter Beifügung des Mitgliedsausweises und einer amtlichen Sterbeurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift umgehend der zuständigen Geschäftsstelle zuzuleiten.

Beispielberechnungen ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle.

Beispiele zum Sterbegeld

Monatsbeitrag 1

Sterbegeld

6,- €2

150,- €

8,- €3

150,- €

22,- €

330,- €

30,- €

450,- €

40,- €

600,- €

50,- €

750,- €

60,- €

900,- €

70,- €

1.050,- €

80,- €

1.200,- €

90,- €

1.350,- €

Der Mindestauszahlungsbetrag beim Sterbegeld beläuft sich auf 150 Euro.

1 Der Monatsbeitrag ist über den Mindestbeitrag hinaus in 1-€-Schritten frei wählbar.

2 Beitrag im Jugendtarif „Young & Safe“

3 Beitrag für Rentner

Kontakt

Von der zuständigen Geschäftsstelle erhalten Mitglieder alle weiteren Informationen und ggf. nötige Unterlagen zur geltendmachung der Satzungsleistungen.
Wichtig: Bei der Bestimmung der Zuständigkeit ist der Standort des Arbeitgebers maßgeblich.