CGM für Rentner

Mitglied bleiben lohnt sich!

In Rente oder passiver Altersteilzeit erhältst Du von uns weiter volle sozialrechtliche Absicherung, Arbeitsrechtsschutz und mehr!

Vieles hat sich für die Rentner von heute verändert. Immer wieder kommt es gerade für diese Personengruppe zu massiven Problemen mit der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung oder Berufsgenossenschaften. Es ist z. B. mittlerweile keine Seltenheit mehr, dass sich die Krankenkassen weigern, bestimmte Medikamente zu bewilligen, auch wenn diese für den Patienten besser verträglich und sinnvoller wären.

Auch mit dem ehemaligen Arbeitgeber in Bezug auf die jeweilige Betriebsrente kann es schwer werden. Es kommt immer wieder dazu, dass Arbeitgeber keine Erhöhung der Betriebsrenten einbinden und wir diese für unsere Mitglieder dann gerichtlich einfordern müssen.

8 €

Beträgt der monatliche Mindesbeitrag für Mitglieder, die eine Altersrente nach SGB VI beziehen oder sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell („Passivphase“) befinden.

Beitragsminderung bei geringen Einkünften

Für Rentner und Arbeitnehmer in passiver Altersteilzeit ist eine Beitragsminderung möglich, wenn Einkünfte aus gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten weniger als 1.100 € brutto betragen. Der geminderte Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 6 €.

Der Beitragsnachlass kann jederzeit unter Vorlage des aktuellen Rentenbescheids oder gleichermaßen aussagekräftiger Unterlagen bei der zuständigen Geschäftsstelle beantragt werden. Er ist nicht zeitlich begrenzt und kann solange in Anspruch genommen werden, wie der entsprechende Nachweis erbracht werden kann. Genaue Informationen enthält die aktuelle Leistungs- und Beitragsordnung.

Unsere Leistungen für Rentner in der Übersicht:

DGZ
Newsletter
Einkaufswelt
Beratung im Arbeitsrecht
Vertretung im Arbeitsrecht
Beratung im Sozialrecht
Vertretung im Sozialrecht
Sterbegeld

Das 15-fache des Durchschnittsbeitrags der letzten 12 Monate, mindestens aber 150 €

Teilnahme am BGT

Als Delegierte/r

Freizeitunfall-Versicherung

Voller Anspruch bis zur vorgegebenen Altersgrenze. Die genauen Bedingungen können dder Satzung entnommen werden.

Streikgeld
Aussperrungs-Unterstützung
Tarifbindung

Informationen rund um das Thema Rente und Altersvorsorge

Rente mit 67
Beitragsjahre als Indikator für das Rentenalter

Wenn es um die Rente mit 67 geht, schlagen die Emotionen hoch: Aufgrund des demografischen Wandels muss das Renteneintrittsalter unbedingt nach oben verschoben werden – sagen die einen. Bis 67 zu arbeiten ist den Arbeitnehmern nicht zuzumuten und steigert zudem die Arbeitslosenzahl – meinen die anderen.

Menschen und ihre Ausbildungs-/Erwerbsbiografien sind unterschiedlich. Daraus müssten sich auch differenzierte Lösungsmodelle ergeben. Was spricht dagegen, dass ein Akademiker, der mit Ende 20 ins Berufsleben eintritt, bis 67 arbeitet? Ist es dagegen einem Metallarbeiter in der Industrie oder einem Facharbeiter im Handwerksbetrieb tatsächlich zuzumuten, mit 17 Jahren ins Berufsleben zu starten und trotz hohem körperlichen Einsatz bis 67 arbeiten zu müssen? Die Beitragsjahre sollten als einzig gerechter Indikator für das Renteneintrittsalter zugrunde gelegt werden.

Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, muss das verbriefte Recht haben, ohne Abschlag in Rente gehen zu können. Der demografische Wandel zwingt zu alternativen Lösungsvorschlägen. Die Bevölkerung wird immer älter und das Verhältnis von Arbeitnehmern zu Rentnern verschiebt sich immer weiter zu Ungunsten der Arbeitnehmer. Bis im Jahr 2030 wird sich ein Arbeitnehmer sein Gehalt mit zwei Rentnern teilen müssen. Diese Entwicklung macht ein Umdenken notwendig. Die alleinige Diskussion über das Renteneintrittsalter ist deshalb nicht zielführend, zumal die Fronten bereits verhärtet sind. Ein ganzes Maßnahmenbündel ist notwendig, um die Rente auch in der Zukunft zu sichern.

Ein wichtiger Schritt wäre, die zweite Säule der Alterssicherung auszubauen, die betriebliche Rente. Wichtig wäre außerdem, weitere Rentenkürzungen zu vermeiden, um der ansteigenden Altersarmut entgegenzuwirken. Statt der 2001 eingeführten Erwerbsminderungsrente sollte die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wiedereingeführt werden.

Zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes einerseits und der persönlichen Lebensplanung andererseits wäre zudem vermehrt auf Langzeitarbeitskonten zu setzen, die von den Tarifpartnern jederzeit miteinander vereinbart werden könnten und die selbstverständlich gegen Insolvenzen abgesichert sein müssten.

Es ist die Aufgabe von Politik, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Sozialverbänden sich zusammensetzen, um offen über flexible und sachgerechte Lösungen zu sprechen. Man käme dann vermutlich schnell weg von der Diskussion über das Renteneintrittsalter und würde die Beitragsjahre als einzig gerechten Indikator nehmen.

Personalpolitik
Betriebliche Altersvorsorge hoch im Kurs

Im Kampf gegen den demografischen Wandel in Deutschland und dem damit verbundenen Fachkräftemangel gewinnen soziale Angebote an Bedeutung. Die Experten gehen davon aus, dass die betriebliche Altersvorsorge (baV) zu einem entscheidenden Instrument gegen den Fachkräftemangel werden wird. Eine Umfrage unter Personalern des Beratungshauses auxilion bestätigt diese Einschätzung. Mittlerweile wird die gesetzliche und private Altersvorsorge von 91 Prozent der Befragten als nicht mehr ausreichend betrachtet. Die betriebliche Altersvorsorge wird daher als dringend notwendiges Angebot empfunden. Noch stehen dem allerdings der Mangel an Information über die baV auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgegen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Leistung des Arbeitgebers, die von diesem, vom Arbeitnehmer oder gemeinsam finanziert werden kann. Der Schwerpunkt kann je nach Bedürfnis oder Angebot auf die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung gesetzt werden. Je nach Form der betrieblichen Altersvorsorge und dem Zeitpunkt der Versorgungszusage ergeben sich steuerliche Vorteile. Zudem ist die baV grundsätzlich „Hartz-IV-fest“. Der Arbeitgeber hat außerdem die Pflicht, alle drei Jahre eine Anpassung an laufende Leistungen vorzunehmen. Dabei kann auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens miteinbezogen werden. Eine Erhöhung der In der nächsten Ausgabe werden wir auf das Demokratieverständnis und die Kosten der Sozialwahlen eingehen.

Es gibt fünf verschiedene Formen (Durchführungswege) der betrieblichen Altersversorgung:
• Direktzusage des Arbeitgebers
• Unterstützungskasse
• Pensionsfonds
• Pensionskasse
• Direktversicherung

Leistungen ist dem zu Folge nicht garantiert. Scheidet ein Arbeitnehmer vor dem Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Unternehmen aus, greift eine gesetzliche Anwartschaft, vorausgesetzt die Unverfallbarkeitsfristen sind erfüllt. Seit dem 1. Januar 2009 muss zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen die betriebliche Altersversorgung mindestens fünf Jahre bestanden haben und der Arbeitnehmer muss das 25. Lebensjahr vollendet haben. Bei älteren Zusagen gilt die Vollendung des 30. Lebensjahrs. Liegt die unverfallbare Anwartschaft vor, kann je nach Vertragsform eine Übertragung des Guthabens auf einen neuen Arbeitgeber vorgenommen werden oder das Guthaben wird nach dem sogenannten ratierlichen oder pro-rata-temporis-Verfahren errechnet. Im Falle einer Insolvenz sind gesetzliche Anwartschaften und laufende Leistungen bei der Direktzusage, der Unterstützungskasse und dem Pensionsfonds über den Pensionssicherungsverein geschützt. (cah)

Informationen finden Sie auch im Internet:
www.aba-online.de oder www.bmas.bund.de oder www.deutsche- rentenversicherung-bund.de

Betriebliche Altersvorsorge
Lohnerhöhung sinnvoll nutzen

Das vergangene Jahr war gezeichnet von vielen Entbehrungen. Die Arbeitnehmer mussten aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise auf vieles verzichten und Arbeitszeitverkürzung, Kurzarbeit, Kürzungen oder den kompletten Verzicht auf Sonderzahlungen hinnehmen. Die Arbeitnehmer haben auf diese Weise ihre Solidarität gegenüber ihrem Arbeitgeber bewiesen. Nachdem nun viele Unternehmen in der Mettall- und Elektroindustrie wieder Gewinne einfahren und die Prognosen gut sind, wollen die Unternehmer ihre Mitarbeiter auch am Aufschwung teilhaben lassen. Viele Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie gewähren ihren Mitarbeitern eine vorzeitige Lohnerhöhung. Die CGM begrüßt diese Maßnahmen und steht grundsätzlich für Tarifverträge, mit denen man flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren kann.

Flexibilität ist auch bei der Auszahlung der vorzeitigen Lohnerhöhungen eine Überlegung wert. Die Arbeitnehmer sollten abwägen dürfen, ob sie sich die vorzeitige Lohnerhöhung auszahlen lassen wollen oder diese in eine betriebliche Altersvorsorge fließen soll. Bei der Investition in eine betriebliche Altersvorsorge bleibt dem Arbeitnehmer die gesamte Summe erhalten, während bei der Auszahlung der Lohnerhöhung Steuern und Sozialabgaben auf den Betrag angerechnet werden. Es lohnt sich, diese Möglichkeit auch im Hinblick auf eine bessere Altersversorgung in Betracht zu ziehen. (cah)