Wenn es um die Rente mit 67 geht, schlagen die Emotionen hoch: Aufgrund des demografischen Wandels muss das Renteneintrittsalter unbedingt nach oben verschoben werden – sagen die einen. Bis 67 zu arbeiten ist den Arbeitnehmern nicht zuzumuten und steigert zudem die Arbeitslosenzahl – meinen die anderen.
Menschen und ihre Ausbildungs-/Erwerbsbiografien sind unterschiedlich. Daraus müssten sich auch differenzierte Lösungsmodelle ergeben. Was spricht dagegen, dass ein Akademiker, der mit Ende 20 ins Berufsleben eintritt, bis 67 arbeitet? Ist es dagegen einem Metallarbeiter in der Industrie oder einem Facharbeiter im Handwerksbetrieb tatsächlich zuzumuten, mit 17 Jahren ins Berufsleben zu starten und trotz hohem körperlichen Einsatz bis 67 arbeiten zu müssen? Die Beitragsjahre sollten als einzig gerechter Indikator für das Renteneintrittsalter zugrunde gelegt werden.
Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, muss das verbriefte Recht haben, ohne Abschlag in Rente gehen zu können. Der demografische Wandel zwingt zu alternativen Lösungsvorschlägen. Die Bevölkerung wird immer älter und das Verhältnis von Arbeitnehmern zu Rentnern verschiebt sich immer weiter zu Ungunsten der Arbeitnehmer. Bis im Jahr 2030 wird sich ein Arbeitnehmer sein Gehalt mit zwei Rentnern teilen müssen. Diese Entwicklung macht ein Umdenken notwendig. Die alleinige Diskussion über das Renteneintrittsalter ist deshalb nicht zielführend, zumal die Fronten bereits verhärtet sind. Ein ganzes Maßnahmenbündel ist notwendig, um die Rente auch in der Zukunft zu sichern.
Ein wichtiger Schritt wäre, die zweite Säule der Alterssicherung auszubauen, die betriebliche Rente. Wichtig wäre außerdem, weitere Rentenkürzungen zu vermeiden, um der ansteigenden Altersarmut entgegenzuwirken. Statt der 2001 eingeführten Erwerbsminderungsrente sollte die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wiedereingeführt werden.
Zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes einerseits und der persönlichen Lebensplanung andererseits wäre zudem vermehrt auf Langzeitarbeitskonten zu setzen, die von den Tarifpartnern jederzeit miteinander vereinbart werden könnten und die selbstverständlich gegen Insolvenzen abgesichert sein müssten.
Es ist die Aufgabe von Politik, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Sozialverbänden sich zusammensetzen, um offen über flexible und sachgerechte Lösungen zu sprechen. Man käme dann vermutlich schnell weg von der Diskussion über das Renteneintrittsalter und würde die Beitragsjahre als einzig gerechten Indikator nehmen.