Betriebsratswahl Briefwahl

Betriebsratswahl Briefwahl

Briefwahl schnell erklärt

Ab der Abwesenheit von einem Tag, kannst du an der Betriebsratswahl Briefwahl machen, auch bei vorübergehend ruhenden Arbeitsverhältnissen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einem oder mehreren Wahltagen ihre Stimme nicht im Betrieb abgeben können, haben das Recht darauf, bei der Betriebsratswahl Briefwahl auszuüben. Die Grundlage dafür findet sich in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung – WO).

Wer darf die Briefwahl beantragen?

§ 24 Voraussetzungen Abs. 1 WO gibt vor, dass Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb ihre Stimme nicht persönlich abgeben können, verlangen können, alle nötigen Informationen und Unterlagen zugeschickt oder übergeben zu bekommen.

Wem muss die Briefwahl pauschal zur Verfügung gestellt werden?

§ 24 Voraussetzungen Abs. 2 WO besagt, dass Wahlberechtigten, bei denen der Wahlvorstand aufgrund der Eigenart ihrer Beschäftigung oder andere Gründe weiß, dass sie am Wahltag nicht im Betrieb sein können, diese Unterlagen sogar ohne Verlangen pauschal zur Verfügung gestellt werden.

Dies betrifft zum Beispiel alle Wahlberechtigte, die im Homeoffice arbeiten oder die zum Zeitpunkt der Wahl auf Montage sind. Auch bei vorübergehend ruhenden Arbeitsverhältnissen und bei Krankheit trifft dies zu.

Welche Unterlagen gehören zur Briefwahl?

  • das Wahlausschreiben
  • die Vorschlagslisten
  • ein Stimmzettel mit Wahlumschlag
  • eine Erklärung, dass der Stimmzettel persönlich ausgefüllt wurde
  • ein Rückumschlag mit der Anschrift des Wahlvorstands, als Absender den Namen und Anschrift des Wahlberechtigten sowie dem Vermerk „Schriftliche Stimmabgabe“
  • ein Merkblatt mit Hinweisen, wie die Stimme korrekt per Briefwahl abgegeben wird
Briefwahl an der Betriebsratswahl

Beispielablauf Briefwahl an einer Betriebsratswahl

  1. Wahlunterlagen per E-Mail bei den Organisatoren anfordern oder direkt im Wahlbüro abholen.
  2. Daheim oder direkt vor Ort Deine Auswahl treffen. Dafür stehen Wahlkabinen vor dem Wahlbüro bereit.
  3. Den Abschnitt „Erklärung“ ausfüllen, unterschreiben und abtrennen.
  4. Stimmzettel und die Erklärung in den Rückumschlag so zurücklegen, dass die Anschrift des Wahlvorstands im Fenster des Umschlags sichtbar ist.
  5. Per Post zurückschicken oder direkt im Wahlbüro abgeben.

Wichtig für die Briefwahl

  • Das Merkblatt mit den Hinweisen zur Stimmabgabe gut beachten!
  • Nur mit korrekt ausgefüllter und unterschriebener Erklärung ist die Stimmabgabe gültig!
  • Den Adressaufkleber auf dem Umschlag nicht entfernen!
    Man kann trotz abgegebener Briefwahl die Stimme während der Wahltage in den Wahllokalen (Urnenwahl) abgeben. Der Adressaufkleber dient dann dazu, die Briefwahl von der Urnenwahl zu unterscheiden. Die Anonymität wird in vollem Umfang gewährleistet.

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