Die nachfolgenden Angaben in Klammern sind Mindestbeiträge. Detaillierte Informationen zu den Mitgliedsarten- und Beiträgen entnehmen Sie bitte der Leistungs- und Beitragsordnung der CGM.
Der Mitgliedsbeitrag kann in 1-€-Schritten freiwillig erhöht werden, entsprechend steigert sich der Auszahlungsbetrag im Leistungsfall. Eine Beispielrechnung finden Sie im Anhang der Satzung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Minderung unter den Mindestbeitrag möglich. Sprechen Sie hierzu bitte Ihre Geschäftsstelle auf unsere Unterstützungsgrenze an.