Grundsätzlich soll der Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch den Coronavirus SARS-CoV-2 in seinem Betrieb einschätzen.
Bei dieser Gefährdungsbeurteilung soll auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigt werden. In ...
Grundsätzlich soll der Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch den Coronavirus SARS-CoV-2 in seinem Betrieb einschätzen.
Bei dieser Gefährdungsbeurteilung soll auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigt werden. In ...