Tarifboni für Gewerkschaftsmitglieder
Stellungnahme der CGM zu den Gewerkschaftsboni bei Audi und Mercedes-Benz sowie anderen Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie.
Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) betrachtet die aktuelle Entwicklung rund um die Gewerkschaftsboni bei Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie als kritisch.
„Die beabsichtigte Regelung hat de facto eine Spaltung innerhalb des Gewerkschaftswesens im Betrieb zur Folge. Sie setzt ein fatales Zeichen beim Thema gewerkschaftliche Gleichbehandlung“, kritisiert Sebastian Scheder, Bundesvorsitzender der CGM, die Entwicklung. „Unsere Mitglieder sind auch Gewerkschaftsmitglieder, die sich tagtäglich für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und die Umsetzung der Mitbestimmung im Betrieb einsetzen. Insofern wäre es adäquat, Boni an alle im Betrieb vertretenen Gewerkschaftsmitglieder auszuzahlen.“
Verstoß bei der Gleichbehandlung vermeiden
Nach Auffassung der CGM verstoßen diese Boni, sollten sie ab 2026 ausschließlich für Mitglieder der IG Metall gelten, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Betrieb.
Die CGM weist ausdrücklich darauf hin, dass an allen Stellen im Betriebsverfassungsgesetz von „den Gewerkschaften“ die Rede ist. Diese setzen sich gleichberechtigt zum Wohle der Arbeitnehmer im Betrieb ein. „Der Gesetzgeber hat die Formulierung im Plural nicht zufällig gewählt. Ihm lag und liegt ausdrücklich daran, alle Gewerkschaften im Betrieb gleich wertzuschätzen“, führt Sebastian Scheder aus.
Haltung der CGM zu den Tarifverträgen
Sollte zukünftig in einem Unternehmen ein Tarifwerk mit einer anderen Gewerkschaft vereinbart werden, welches in die geltenden Tarifverträge der CGM in der Metall- und Elektroindustrie eingreift, wird die CGM diese Verträge prüfen und gegebenenfalls auch abschließen.
»CGM-Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf alle Inhalte dieser Tarifverträge.«
Fakt ist, die CGM hat aktiv an den letzten Tarifverhandlungen teilgenommen, sowohl bei Streiks als auch über Gespräche mit der Unternehmensseite. Die Verhandlungen wurden zwischen Arbeitgebern und IG Metall geführt. Die CGM hat nach Abschluss der Verhandlungen ebenfalls alle Flächentarifverträge mit der Arbeitgeberseite unterzeichnet. Das bedeutet: CGM-Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf alle Inhalte dieser Tarifverträge.
Generelle Bewertung eines Gewerkschaftsbonus
Man kann sicher über Fairness beziehungsweise moralische Vertretbarkeit von Bonusregelungen geteilter Meinung sein. Am Ende ist eine Gewerkschaft zuerst ihren Mitgliedern verpflichtet und muss deren Interessen vertreten und auch durchsetzen.
Tatsächlich wird die Durchsetzungsfähigkeit von Gewerkschaften und Betriebsräten direkt durch die Mitarbeitenden in den Unternehmen beeinflusst. Eine hohe Wahlbeteiligung zum Beispiel spiegelt die Akzeptanz des Betriebsrats wider und ist ein Maß für dessen Gewicht bei Verhandlungen mit dem Unternehmen.
Der gewerkschaftliche Organisationsgrad, also die Gewerkschaftsmitgliedschaft der Mitarbeitenden – auch in der CGM – gibt den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen Argumente zur Durchsetzung von Tariferhöhungen an die Hand. Damit ist auch zu vertreten, dass die Gewerkschaftsmitglieder auch von Ihrer Mitgliedschaft profitieren.