BAG Arbeitszeiterfassung

Höchstarbeitszeit

Längst überfälliger Schritt

Der CGM-Bundesvorsitzende Scheder begrüßt die Pläne der neuen Bundesregierung hinsichtlich einer Reform der Höchstarbeitszeit.

Der Koalitionsvertrag der Schwarz-Roten-Regierung in Berlin steht. Laut dieser Roadmap beabsichtigen Union und SPD eine Flexibilisierung der bisherigen Arbeitszeitregularien. Der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), Sebastian Scheder, begrüßt diese Pläne der Bundesregierung. Er verweist darauf, dass die christlichen Gewerkschaften schon länger eine Reform der Arbeitszeitgesetzgebung anmahnen.

Kaum Flexibilität für Arbeitnehmer

„Das aktuelle System bietet kaum Flexibilität – weder für die Arbeitgeber- noch für die Arbeitnehmerseite.“, kritisiert Scheder die derzeitige Situation. „Eine Anpassung wird von vielen Beschäftigten in Deutschland herbeigesehnt und würde auch der Beschlusslage der CGB-Gewerkschaften entsprechen. Unserer Ansicht nach muss die Gesetzgebung bei der Arbeitszeit vor Missbrauch schützen und dennoch Flexibilität ermöglichen. Die genaue, branchenbezogene Ausgestaltung sollten dann die jeweiligen Sozialpartner regeln dürfen.“

»Die genaue, branchenbezogene Ausgestaltung sollten dann die jeweiligen Sozialpartner regeln dürfen.«

Das aktuelle Arbeitszeitgesetz sieht im Normalfall einen 8-Stunden-Arbeitstag vor. Nur als Ausnahmefall darf dieser auf 10 Stunden erhöht werden. Dieses Modell wird von der CGM als antiquiert und aus der Zeit gefallen kritisiert. Die angedachte Reform der Bundesregierung soll, soweit aktuell bekannt, keinesfalls die bisherige Höchstarbeitszeit aufweichen. Lediglich die tagesweise Betrachtung soll künftig entfallen. Stattdessen ist im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie eine wochenweise Betrachtung mit entsprechenden Ausgleichszeiträumen angedacht.

Arbeitsschutz muss individuelle Lösungen ermöglichen

Der Gewerkschaftsvorsitzende erinnert außerdem, angesichts des wegweißenden Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus 2022 sei eine Reform dringend erforderlich. Das BAG hatte damals festgestellt, dass eine allgemeine Arbeitszeiterfassung notwendig ist. Bei ihrem Urteil folgten die Erfurter Richter am BAG ihren Kolleginnen und Kollegen am EuGH. Sie leiteten dabei die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ebenfalls aus dem Arbeitsschutz ab.

»Die Regulierung von Arbeitszeit darf keine bürokratische Gängelung von Beschäftigten und Unternehmern sein.«

Der CGM-Bundesvorsitzende Scheder sieht in dieser Einordnung, der Arbeitszeitregulierung unter den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den wichtigsten Schlüssel für eine generelle Neuordnung. „Schutz bedeutet auch, flexibel auf individuelle Situationen und Herausforderungen reagieren zu können. Mehr Freiheiten bei der Arbeitszeiteinteilung kann vor Überlastung schützen und das individuell richtige Maß an Erholungspausen ermöglichen. Die Regulierung von Arbeitszeit darf keine bürokratische Gängelung von Beschäftigten und Unternehmern sein.“

Eine möglichen Arbeitszeitflexibilisierung als erster Schritt zu einer dringend überfälligen Reform der Arbeitszeitgesetzgebung begrüßt Sebastian Scheder. Jene sollte jedoch mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfolgen.

Comments are closed.