Inflationsprämie

Inflationspraemie

3.000 Euro Steuerfrei - wenn der Chef es zahlen kann

In seinem Maßnahmenpaket hat der Koalitionsausschuss am 3. September 2022 aufgrund der hohen Preise in Deutschland die Inflationsprämie beschlossen. Diese soll eine steuerfreie Einmalzahlung sein, welche vom Arbeitgeber zu tragen ist. Erfahrungen mit der ähnlich gestalteten Coronaprämie lassen jedoch erwarten, dass wieder vor allem Arbeitnehmende mit Tarifverträgen davon profitieren werden.

Das am 3. September 2022 beschlossene „Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“ sieht unter Nummer 10 eine Maßnahme zur Unterstützung der Tarifpolitik vor. Angesichts der aktuell hohen Preise und steigenden Inflationsrate soll ein weiterer Verlust an realerem Einkommen der Arbeitnehmenden vermieden werden. Die Bundesregierung hat sich daher bereiterklärt Einmalzahlungen der Arbeitgebenden an ihre Beschäftigten in Höhe von bis zu 3.000 Euro von Steuer und Sozialabgaben zu befreien.

»Die Bundesregierung hat sich daher bereiterklärt Einmalzahlungen der Arbeitgebenden an ihre Beschäftigten in Höhe von bis zu 3.000 Euro von Steuer und Sozialabgaben zu befreien.«

Was bisher bekannt ist

Bislang ist bezüglich der geplanten Inflationsprämie noch wenig bekannt. Auch der Text im Ergebnispapier des Bundesfinanzministeriums zur Sitzung des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022 ist recht knappgehalten. Bisher lässt sich nur folgendes sagen:

      • Es soll sich um eine Einmalzahlung der Unternehmen an die Beschäftigten handeln.
      • Die Einmalzahlung soll von Steuern und Sozialversicherungsabgaben freigestellt sein.
      • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Branche.
      • Bisher sind keine Einschränkungen hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses bekannt. Eine Prämienauszahlung ist also potenziell auch für Teilzeitkräfte oder Minijobber möglich.

Noch nicht bekannt ist, ob die Prämie jährlich oder nur einmalig möglich sein wird. Nach derzeitigem Stand wird die Prämie den Unternehmen nicht vom Staat erstattet werden. Arbeitgebende müssen den Bonus aus eigenen Mitteln zahlen. Es gibt daher derzeit auch keinen gesetzlichen Anspruch auf die steuerfreie Zahlung.

»Es gibt daher derzeit auch keinen gesetzlichen Anspruch auf die steuerfreie Zahlung.«

Angebot für Tarifverhandlungen

Die Inflationsprämie ist nur ein Angebot der Bundesregierung, welches im Hinblick auf die anstehenden Tarifverhandlungen geschaffen wurde. Defacto handelt sich somit um eine freiwillige Einmalzahlung, die wenn dann nur zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten durch einen Tarifvertrag fest vereinbart werden kann. So soll die Inflationsprämie es den Sozialpartnern wahrscheinlich erleichtern, sich in den anstehenden Tarifverhandlungen statt auf nachhaltige tabellenwirksame Erhöhungen wieder auf eine Einmalzahlung zu einigen.

Vorbild Coronaprämie

Die Inflationsprämie scheint sehr ähnlich zur Coronaprämie gestaltet zu sein. Damals konnten die Arbeitgebenden ihren Beschäftigten von 2020 bis zum 1. April 2022 einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus auszahlen. Insgesamt bis zu 1.500 Euro konnten so Arbeitnehmende in Deutschland erhalten. Die Erfahrung von damals zeigen aber auch, dass die Bonuszahlungen mitunter sehr unterschiedlich ausfielen und hauptsächlich dort, wo ein Tarifvertrag die Zahlung absicherte, Beschäftigte von der Möglichkeit profitieren konnten.

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