Das Weihnachtsgeld ist gesichert!
Nach der, Anfang des Jahres verhandelten, zweistufigen Entgelterhöhung konnte im baden-württembergischen SHK-Handwerk auch wieder die Jahressonderzahlung für Mitglieder der CGM vereinbart werden.
Zwischen dem Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg und dem CGM-Landesverband Baden-Württemberg wurde eine neue tarifliche Einigung erzielt. Nach der bereits zu Jahresbeginn vereinbarten Entgelterhöhung konnten sich die Tarifparteien im baden-württembergischen Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk nun auf eine weitere Verbesserung für die Beschäftigten verständigen. So wurde für das Jahr 2025 erneut eine Jahressonderzahlung vereinbart.
Wiedervereinbarung der Jahressonderzahlung für 2025
Die beiden Tarifparteien konnten sich für das Jahr 2025 wieder auf eine Jahressonderzahlung einigen. Die Höhe der Jahressonderzahlung für Beschäftigte ist – wie bereits aus vergangenen Jahren bekannt – von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit abhängig. Die Höhe variiert entsprechend.
Beschäftigte mit längerer Betriebszugehörigkeit erhalten höhere Sonderzahlungen. So erhalten Beschäftigte nach 9 Monaten Betriebszugehörigkeit 7,5 Prozent, nach 36 Monaten 20 Prozent und nach 60 Monaten 35 Prozent des monatlichen Effektiventgelts als Jahressonderzahlung.
Regelungen für Auszubildende
Auch Auszubildende profitieren von der Regelung. Sie erhalten ebenfalls eine Jahressonderzahlung.
Sofern sie dem Betrieb mindestens neun Monate ununterbrochen angehören. Für sie erfolgt die Zahlung als Pauschalbetrag. Der Betrag ist daher für alle anspruchsberechtigten Auszubildenden identisch.
Modalitäten der Auszahlung
Die Auszahlung der Jahressonderzahlung ist termingebunden. Wenn betrieblich nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Auszahlung der Jahressonderzahlung am 1. Dezember 2025.
Geplante Entgelterhöhung in zwei Stufen
Die Jahressonderzahlung erfolgt zusätzlich zu der schon verhandelten Entgelterhöhung. Zu Jahresbeginn 2025 wurde eine Entgelterhöhung um insgesamt 5,5 Prozent vereinbart. Die Erhöhung erfolgt dabei in zwei Stufen.
Zur ersten Steigerung kam es am 1. Mai 2025. Damals wurden Löhne und Gehälter um 2,6 Prozent erhöht. Der zweite Schritt soll zum 1. Mai 2026 erfolgen. Dann sollen die Entgelte nochmals um 2,9 Prozent steigen.
Geltung nur für CGM-Mitglieder
Die Verhandlungen wurden zwischen dem Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg und dem CGM-Landesverband Baden-Württemberg geführt. Der neue Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten und Auszubildenden, die Mitglied der CGM sind und im SHK-Bereich in Baden-Württemberg tätig sind.
Nur CGM-Mitglieder sind versorgt. Nur sie haben einen tariflich abgesicherten rechtlichen Anspruch auf die Vertragsbestandteile!
Weitere Informationen und Auskünfte sind für Mitglieder in der CGM-Geschäftsstelle Sindelfingen erhältlich.
CGM-Geschäftsstelle Sindelfingen
Telefon: 07031 613 00 20
E-Mail: sindelfingen(at)cgm.de

