CGM fordert gleiche Rechte
An Betriebsversammlungen müssen alle im Betrieb vertretenen Gewerkschaften die gleichen Rechte erhalten. Ein aktueller Vorfall am BMW-Standort München zeigt wieder einmal, dass dies leider in der Praxis oftmals keine Selbstverständlichkeit ist.
Bei Betriebsversammlungen müssen alle im Betrieb vertretenen Gewerkschaften die gleichen Rechte erhalten. Dieses Prinzip ist ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung und im Betriebsverfassungsgesetz verankert. Der Betriebsrat ist verpflichtet, neutral zu handeln und keine Gewerkschaft zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Aktueller Konflikt am BMW-Standort München
Ein aktueller Vorfall bei BMW in München zeigt, in der Praxis ist man von diesem rechtlichen Anspruch oft weit entfernt. Der aktuelle Konflikt wirft einen Schatten auf das Verhältnis der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften.
Im Mittelpunkt steht die Frage der Gleichbehandlung, insbesondere der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der zweitgrößten Gewerkschaft im Unternehmen. Anlass für die aktuelle Diskussion ist eine Mitteilung, die der CGM erhebliche Einschränkungen an den Betriebsversammlungen auferlegt.
Einschränkungen für die CGM auf der Betriebsversammlung
Am Tag vor der geplanten Betriebsversammlung erhielt die CGM vom Betriebsratsvorsitzenden die Nachricht, dass ihr auf der kommenden Betriebsversammlung weder die Möglichkeit zur Einspielung eines Werbefilms noch eine Befreiung von der Redezeitbegrenzung eingeräumt werden soll. Diese Regelung steht im deutlichen Gegensatz zu den Bedingungen, die der IG Metall, der größten Gewerkschaft im Betrieb, gewährt wurden.
Zwischen dem Betriebsratsvorsitzenden von der IG Metall, Herr Dr. Kimmich, und der CGM-Betriebsgruppe bestand zuvor eine klare Vereinbarung: Die CGM sollte – analog zur IG Metall – ohne Redezeitbeschränkung und mit der Option, einen Werbefilm zu zeigen, auftreten dürfen.
Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz
Trotz der Vereinbarung wurde die CGM per E-Mail nun offiziell darüber informiert, dass sie sich an eine Redezeitbegrenzung von fünf Minuten zu halten habe und die Präsentation eines Werbefilms untersagt sei. Die CGM wertet dieses Vorgehen als klare Ungleichbehandlung und als Bruch gegebener Zusagen.
„Dieses Vorgehen stellt eine Ungleichbehandlung der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften dar. Es ist unseres Erachtens rechtswiedrig und widerspricht klar der zuvor getroffenen Vereinbarung.“, kritisiert Gerhard Binter, Betriebsrat und CGM-Betriebsgruppenvorsitzender am Standort, das Vorgehen des Betriebsratsvorsitzenden.
Rechtlich klar geregelt
Die CGM verweist auf § 46 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der keine unterschiedliche Behandlung von Gewerkschaften vorsieht. Vielmehr ergibt sich aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, dass jede Gewerkschaft gleich zu behandeln ist. Das bedeutet konkret, gibt es Redezeitbegrenzungen oder Möglichkeiten zur Präsentation, müssen diese für alle Gewerkschaften gleichermaßen gelten.
Besonders betont wird, dass das Recht, einen Beauftragten zu entsenden, nicht auf hauptamtliche oder betriebsfremde Vertreter beschränkt ist. Der Fall von Gerhard Binter, CGM-Mitglied und Betriebsrat, ist hier beispielhaft. Als von der Gewerkschaft offiziell und ordentlich benannter Beauftragter steht ihm ein eigenes Rederecht zu. Dieses unterscheidet sich aufgrund Binters Beauftragung von seinem Rederecht als normaler Arbeitnehmer. Die Trennung zwischen Aussprache sowie Redezeit der Arbeitnehmer (§ 43 BetrVG) und dem Gewerkschaftsrecht (§ 46 BetrVG) ist gesetzlich klar geregelt.
Unsicherheit als Grund?
Das restriktive Vorgehen gegenüber der CGM wirft Fragen nach den Beweggründen auf. Die CGM-Betriebsgruppe vermutet, dass seitens des „Teams IG Metall bei BMW“ Unsicherheit im Hinblick auf die anstehende Betriebsratswahl besteht.
„Auf mich persönlich wirkt das Vorgehen, insbesondere aufgrund des zeitlichen Ablaufs und der vorherigen Vereinbarung, überstürzt. Mir drängt sich daher der Eindrucks auf, das „Teams IG-Metall bei BMW“ ist im Hinblick auf die bevorstehende Betriebsratswahl stark verunsichert. Es scheint, dass die bisherige Arbeit in den vergangenen vier Jahren möglicherweise nicht in ihrer tatsächlichen Wirkung richtig eingeschätzt wird. Wahrscheinlich will man sich daher vor einer verstärkten Konkurrenz auf der Betriebsversammlung schützen.“, vermutet der Betriebsgruppenvorsitzende Binter als Beweggrund für das unberechtigte Vorgehen.
Kurskorrektur und Gleichbehandlung
Dabei hatte die Betriebsgruppe bewusst einen versöhnlichen Weg gewünscht. So hat sie sich in den vergangenen Jahren bewusst mit öffentlicher Kritik und Stellungnahmen zurückgehalten, um am Standort München eine sachliche und kooperative Zusammenarbeit zu fördern.
Angesichts der aktuellen Entwicklung sieht sie sich jedoch gezwungen, ihre Strategie zu überdenken. Im Sinne eines fairen Miteinanders fordert sie zunächst von Dr. Kimmich und dem Betriebsrat die Gleichbehandlung aller im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zu gewährleisten.
Sollte diese Gleichbehandlung nicht gewährleistet werden, schließt die Gewerkschaft im vorliegenden Fall rechtliche Schritte nicht aus. Rückendeckung hat die Betriebsgruppe auch von Sebastian Scheder, dem Bundesvorsitzenden der CGM, erhalten. Dieser hat sich in einem ersten Schreiben an Herrn Dr. Kimmich gewandt und ihn auf die geltende Rechtslage hingewiesen.
Die CGM sieht sich in ihrer Position durch die gesetzlichen Grundlagen bestätigt und fordert eine Revision der aktuellen Vorgaben. Ziel ist es eine gerechte und diskriminierungsfreie Betriebsversammlung für alle Gewerkschaften sowie eine offene und transparente Informationsmöglichkeit für alle Beschäftigten zu ermöglichen.
Faire Regeln sind die Grundlage
Dieser aktuelle Konflikt zeigt wieder einmal, wie wichtig klare und faire Regeln für das Zusammenwirken der Gewerkschaften im Betrieb sind. Die CGM setzt sich für Gleichbehandlung und Transparenz ein und fordert, dass ihr die gleichen Rechte eingeräumt werden wie der IG Metall.
Nur durch eine gleichberechtigte Beteiligung können alle Beschäftigten fair informiert werden und alle Interessen angemessen Gehör finden. Eine einseitige Behandlung würde das Vertrauen der Belegschaft gefährden und die gesetzlich geforderte Neutralität unterlaufen. Die Gleichbehandlung aller Gewerkschaften stärkt daher Transparenz, Fairness und eine konstruktive Zusammenarbeit im Betrieb.

