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Daimler-Gesamtbetriebsrat verstößt fortwährend gegen seine ergebene Verpflichtung

Daimler-Gesamtbetriebsrat verstößt fortwährend gegen seine, sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ergebene Verpflichtung, die Rechte aller Mitarbeiter gleichermaßen zu wahren.

Es ist inzwischen langjährige Praxis bei Daimler, dass sich der Betriebsrat nicht um die Rechte der Mitarbeiter der gehobenen Einkommensgruppen kümmern will. Bereits im Jahre 2001 vereinbarten die Unternehmensführung und der von der IG Metall domminierte Betriebsrat, dass Mitarbeiter, die das Unternehmen als „leitende Führungskräfte“ bezeichnet, vom Betriebsrat weder betreut noch unterstützt werden sollen. Dies ist aber eine in jeder Hinsicht nicht gesetzeskonforme Vorgehensweise, was inzwischen mehrfach von den Gerichten festgestellt worden ist. Obwohl der Betriebsrat durch die ergangenen Gerichtsentscheidungen eindeutig darüber in Kenntnis gesetzt worden ist, dass Mitarbeiter auf der Führungsebene 3 keine leitenden Angestellten im Rechtssinne sind und eine Vielzahl der Mitarbeiter auf der Ebene 2 auch nicht dem Kreis der leitenden Angestellten zuzurechnen sind, kümmert
sich der Betriebsrat auch weiterhin nicht um deren Belange.

Die CGM kommentiert: Der durch die IG Metall domminierte Betriebsrat bei Daimler verweigert sich beharrlich sein Mitbestimmungsrecht vollumfänglich wahrzunehmen, wenn es um Vergütungsfragen bestimmter Gruppen der Beschäftigten geht. So lässt er es beispielsweise unwidersprochen zu, dass die Unternehmensleitung die Zuteilung von Phantom Shares oder die Höhe der MOVE-Abfindung nach eigenem Gutdünken vornimmt. Das bedeutet, dass der DaimlerBetriebsrat eine Praxis absegnet, bei der Arbeitgeber völlig unkontrolliert die Kriterien für die Höhe der variablen Vergütungen festlegen kann.

Die CGM erklärt zu dieser langjährigen Praxis bei Daimler: Der Betriebsrat verstößt durch diese Verfahrensweise eindeutig und permanent gegen seine, sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ergebene Verpflichtung, die Rechte dieser Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsvereinbarung wahrzunehmen. Den betroffenen Mitarbeitern bleibt am Ende zur Durchsetzung ihrer Interessen nur der Gang zu den Arbeitsgerichten.

Die CGM widerspricht entschieden der Ansicht des Betriebsratsvorsitzenden Herrn Michael Brecht, dass man diese Aufgabe dem Sprecherausschuss überlassen könne, der die Dinge dann schon richten werde. Der Sprecherausschuss für diese Themen sowohl eindeutig nicht zuständig als auch kein dem Betriebsrat vergleichbares Organ der betrieblichen Mitbestimmung. Echte Mitbestimmungsrechte sind dem Sprecherausschuss nicht zugewiesen.

Die CGM kommentiert dieses Statement: Deutlicher als Herr Brecht (IG Metall) kann man nicht zum Ausdruck bringen, dass die IG Metall-Fraktion im Betriebsrat nicht gewillt ist, den vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben vollumfänglich nachkommen zu wollen. Das ist angesichts des derzeit bei Daimler stattfindenden umfangreichen Personalabbaus und des derzeitigen Angriffs auf Arbeitnehmerrechte vollkommen inakzeptabel. In dieser Situation hat sich die Daimler AG mit Unterstützung ihres durch die IG-Metall dominierten Betriebsrats ein willfähriges System geschaffen, das nur der offenkundigen Absicht dient, mit gewissen Gruppen von abteilungsleitenden Mitarbeitern nach Gutdünken verfahren zu können. Die

CGM verurteilt den, mit dieser Vorgehensweise einhergehenden, eklatanten Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Verpflichtungen des Daimler-Betriebsrates! Wer selbst betroffen ist und jetzt Unterstützung braucht, kann sich gern an die CGM wenden!

 

 

Kontakt:

Thomas Zmija
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Christliche Gewerkschaft Metall
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