Weiterhin im Sinn der Belegschaft!
Die CGM zieht ihren Eilantrag gegen Achim Dietrich freiwillig zurück und setzt vor einem Hauptsacheverfahren auf offene Gespräche. Der Einsatz für Transparenz, Beteiligung und die Interessen der Belegschaft geht weiter.
Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde von der CGM freiwillig zurückgezogen.
Die CGM ist auch weiterhin bereit, die Konfliktpunkte in offenen und transparenten Gesprächen zu klären.
Der Einsatz der CGM für die übertariflichen Leistungen, Transparenz und Beteiligung aller Beschäftigten geht weiter.
Im Eilverfahren gegen den amtierenden ZF-Betriebsratsvorsitzenden Achim Dietrich hat die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ihren Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgezogen. Die CGM zog den Antrag zurück, um einer kommunikativen Lösung eine Chance zu geben. Auch das Gericht regte vor dem weiteren Verlauf in einem möglichen Hauptsacheverfahren eine gütliche Einigung unter den Beteiligten an.
Keine Entscheidung zum kritisierten Verhalten
„Das Gericht hat in dem Eilverfahren bisher nur den formalen Bereich und die Eilbedürftigkeit betrachtet. Das kritikwürdige Verhalten von Herrn Dietrich, wie zum Beispiel die von uns aufgezeigten Datenschutzverstöße, wurde noch nicht beurteilt“, ordnet Sabine Jastrob, CGM-Geschäftsführerin in Friedrichshafen, den bisherigen Verlauf ein.
Die CGM steht für Integrität und saubere Kommunikation. Für eine Entscheidung in einem Güteverfahren wäre die Gewerkschaft ebenfalls offen. „Wir waren immer gesprächsbereit, sowohl vor als auch nach dem heutigen Termin. Die Gegenseite, genauer Herr Dietrich selbst, hat sich jedoch bisher geweigert, mit uns zu reden. Ich denke, er sollte endlich über seinen Schatten springen und das Gespräch mit uns und damit mit wirklich allen in der Belegschaft suchen. Bis dahin geben wir keinen Millimeter nach!“, bekräftigte Sabine Jastrob die Haltung der CGM.
Schritt nicht leichtfertig gewählt
Unabhängig vom Ausgang des Hauptverfahrens hält die CGM jedoch daran fest, der Antrag war notwendig. Die Gewerkschaft wollte auf die aus ihrer Sicht schwerwiegenden Fehlentwicklungen in der Interessenvertretung bei ZF aufmerksam machen und schnell reagieren.
„Wir haben diesen Schritt und auch den Zeitpunkt nicht leichtfertig gewählt. Aber gegen Rechtsverstöße muss man sofort Vorgehen. Wir sehen weiterhin, dass Herr Dietrich die Belegschaft unnötig aufgebracht hat. Dieses eigenmächtige Vorgehen nützte unserer Meinung nach vor allem den Rekrutierungsbestrebungen der IG Metall, die aus unserer Sicht künstlich einen Arbeitskampf provozieren wollte“, erklärt Sabine Jastrob.
Blockade und Unruhe sind der falsche Weg
Hintergrund sind nach Angaben der CGM die aktuellen Auseinandersetzungen um die sogenannte Zeppelin-Zulage beziehungsweise Drehkreuzprämie am Standort Friedrichshafen. Diese übertarifliche Leistung wurde von ZF aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage fristgerecht zum 1. Juli 2027 gekündigt. Die CGM teilt ausdrücklich das Ziel, die Interessen der Beschäftigten zu schützen und finanzielle Einschnitte abzuwehren. Sie hält jedoch die gewählte Form der Eskalation, Blockade und Mobilisierung für den falschen Weg. Genau diese Entwicklung war für die CGM ausschlaggebend, den rechtlichen Weg zu beschreiten.
„Durch die Unruhe und die abgebrochene Betriebsversammlung wurde unserer Meinung nach verhindert, dass der Arbeitgeber ein konkretes Angebot kommunizieren konnte und die Verhandlungen offen und transparent geführt werden konnten. Das ist nicht zielführend. Das kann nicht im Sinne aller Beschäftigten sein. Das geht alle an, daher sollte unserer Ansicht nach hier auch nicht der Betriebsratsvorsitzende mit einer Einzelgewerkschaft im Alleingang entscheiden“, kritisiert die CGM-Geschäftsführerin aus Friedrichshafen.
Interessenvertretung darf nicht einseitig vereinnahmt werden
Nach Auffassung der CGM war das Vorgehen des Betriebsratsvorsitzenden nicht mehr allein sachorientiert im Interesse aller Beschäftigten. Die CGM sah sich daher zu dem Verfahren gedrängt. Nach Auffassung der CGM entstand der Eindruck, dass betriebsverfassungsrechtliche Funktionen genutzt wurden, um allein Ziele der IG Metall durchzusetzen.
„Wir unterstützen den Betriebsrat und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbstverständlich mit aller Kraft dabei, die übertariflichen Zahlungen zu erhalten. Wir unterstützen jedoch ausdrücklich nicht dabei, Mitglieder anderer Arbeitnehmervertretungen oder nichtorganisierte Betroffene aus Entscheidungsprozessen auszuschließen oder zu benachteiligen“, bringt Jastrob die Haltung der CGM auf den Punkt.
Konstruktiv verhandeln, alle Beschäftigten einbeziehen
Die CGM möchte, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst ein Bild machen können und wirklich alle Betroffenen beteiligt werden. Gerade in der angespannten wirtschaftlichen Lage des Konzerns brauche es aus Sicht der CGM eine handlungsfähige Arbeitnehmervertretung, die Konflikte klar benennt, aber zugleich konstruktiv und verhandlungsfähig bleibt, um tragfähige Lösungen für alle Betroffenen zu ermöglichen.
Auch nach dem gescheiterten Amtsenthebungsverfahren wird sich die CGM weiter konsequent für die Belegschaft bei ZF einsetzen. Dazu gehören: der Einsatz für den Erhalt übertariflicher Leistungen, der Schutz von Arbeitsplätzen, faire und transparente Verhandlungen sowie eine Interessenvertretung, die alle Beschäftigten einbezieht.
Die CGM steht für konstruktive Lösungen statt Blockade. Sie setzt sich auch weiterhin für eine Betriebsratsarbeit ein, die den Interessen wirklich aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Belegschaft verpflichtet ist.

