Mit der pandemischen Ausbreitung des Coronavirus steht die deutsche Volkswirtschaft vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Zwar handelt es sich wohl um eine vorübergehende Erscheinung, deren Ende und Folgen für die Weltwirtschaft sind aber nicht absehbar. Die Weltbank und der IWF warnen derzeit vor einer Weltwirtschaftskrise mit ungeahntem Ausmaß. Höchste Priorität der Vertragsparteien war daher die Abstimmung eines Tarifvertrages mit dem Ziel, in dieser Situation Arbeitsplätze zu schützen und den Beschäftigten Perspektiven aufzuzeigen, mit dieser schwierigen Situation angemessen umzugehen zu können. So hat man beispielsweise vereinbart die Nutzung des T-ZUG-“Wahlrecht“ für Eltern von Kindern bis Vollendung des 12. Lebensjahr zu öffnen, um gerade mit den angeordneten Schul- und Kitaschließungen besser umgehen zu können.
Für Eltern, für Beschäftigte im Schichtbetrieb und Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen gilt weiterhin der Anspruch von 8 T-ZUG-Tagen. Für die übrigen Beschäftigten können die Betriebsparteien entsprechend der Nutzung von sechs freien Tagen statt dem tariflichen Zusatzgeld vereinbaren.
Der Solidartarifvertrag priorisiert damit die Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben als Reaktion auf die akuten wirtschaftlichen- und gesellschaftlichen Entwicklungen, behält aber weiterhin die Entwicklung der Transformation in der Metall- und Elektroindustrie im Blick.
Die Tarifvertragsparteien haben sich dazu verpflichtet nach Abklingen der Pandemie, die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen, insbesondere zur betrieblichen Bewältigung der Digitalisierung / Energiewende / Mobiltätswende sowie den Folgen der Corona-Krise in der nächsten Tarifrunde fortsetzen. Ziel bleibt eine einvernehmliche Lösung zum Schutz der Arbeitsplätze und unter Wahrung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben.
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