Inflationsausgleichsprämie in 2023
Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) und der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Nordrhein-Westfalen haben sich auf einen neuen Tarifabschluss verständigt.
Die CGM einigte sich mit dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Nordrhein-Westfalen bei Tarifverhandlungen in Hilden auf einen neuen Abschluss. So wurde für die Jahre 2024 und 2025 eine zweistufige Erhöhung der Löhne und Gehälter um insgesamt 11,2 Prozent vereinbart.
Inflationsausgleichsprämie
Für das Jahr 2023 vereinbarten die Tarifpartner eine Inflationsausgleichsprämie. Beschäftigte in Vollzeit sollen so eine Prämie nach § 3 Nr. 11c EstG in Höhe von 3000 Euro erhalten. Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch. Die Inflationsausgleichsprämie muss bis zum 31. März 2024 ausgezahlt werden, wobei die Auszahlung in Teilbeträgen erfolgen kann. Zusätzlich zu der Prämie stiegen schon zum 1. April 2023 die Entgelte. Diese Erhöhung war schon beim letzten Tarifabschluss im Jahr 2022 vereinbart worden.
Mehr Geld für Auszubildende
Ebenso verständigten sich die Tarifparteien auf eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen. Die anstehenden Erhöhungen sehen wie folgt aus, wobei die Anhebung für 2023 schon im Jahr 2022 verhandelt wurde:
Erhöhung |
Erhöhung |
Erhöhung |
|
1. Ausbildungsjahr |
30 Euro mehr |
140 Euro mehr |
110 Euro mehr |
2. Ausbildungsjahr |
30 Euro mehr |
140 Euro mehr |
110 Euro mehr |
3. Ausbildungsjahr |
35 Euro mehr |
140 Euro mehr |
110 Euro mehr |
4. Ausbildungsjahr |
40 Euro mehr |
140 Euro mehr |
110 Euro mehr |
Die entsprechenden Auskünfte und Tarifverträge sind für Mitglieder in der CGM-Geschäftsstelle Duisburg erhältlich.
Geschäftsstelle Duisburg
Telefon: 0203 2 34 47
E-Mail: duisburg(at)cgm.de