Metallhandwerk Symbolbild

Metallhandwerk Pfalz 2023

Bis zu 9,4 % mehr in der Pfalz!

Im Bereich Pfalz des Metallhandwerks in Rheinland-Pfalz steigen die Löhne, Gehälter sowie die Auszubildendenvergütungen nachhaltig.

Die CGM hat eine nachhaltige Erhöhung der Einkommen im Bereich Pfalz des Metallhandwerks in Rheinland-Pfalz erzielt. Zusätzlich wurde mit dem Fachverband Metall Rheinland-Pfalz eine Inflationsausgleichsprämie vereinbart.

Bei einer Laufzeit von zwölf Monaten wurden die Entgelte um 130 Euro erhöht und eine Inflationsausgleichsprämie von 80 Euro vereinbart. Monatlich insgesamt 210 Euro mehr Geld entspricht einer Erhöhung um bis zu 9,40 Prozent. Traditionsgemäß haben die Tarifverträge der CGM mit dem Fachverband Metall Rheinland-Pfalz nur eine Laufzeit von zwölf Monaten.

Tabellenwirksame Erhöhung und Einmalzahlungen

Ab dem 1. Juni 2023 stiegen die Löhne und Gehälter in allen Entgeltgruppen um einheitlich 130 Euro. Diese kräftige und einheitliche Anhebung kommt besonders den unteren Entgeltgruppen zugute, so dass im Einstiegsgehalt sechs Prozent mehr gezahlt wird als bei vergleichbaren Abschlüssen im übrigen rheinland-pfälzischen Metallhandwerk. Für April und Mai wurde eine Einmalzahlung von 250 Euro vereinbart.

Inflationsausgleichsprämie

Hinzu kommt bei den Lohn- und Gehaltsempfängern eine monatliche Inflationsausgleichsprämie von 80 Euro. Ausgezahlt wird dieser über eine Laufzeit von zehn Monaten. Die Beschäftigten erhalten so steuerfrei 800 Euro zusätzlich.

Mehr Geld für Auszubildende

Die Auszubildendenvergütungen wurden zum 1. August 2023 zwischen 11 und 16 Prozent auf folgende Sätze angehoben:

      • 1. Lehrjahr 775 Euro
      • 2. Lehrjahr 855 Euro
      • 3. Lehrjahr 955 Euro
      • 4. Lehrjahr 1050 Euro

Das Tarifwerk gilt für den Tarifbereich Pfalz in Rheinland-Pfalz. Es tritt rückwirkend zum 1. April 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von zehn Monaten, bis zum 31. März 2024.

Die entsprechenden Auskünfte und Tarifverträge sind für Mitglieder über die CGM-Geschäftsstelle Rüsselsheim erhältlich.

Geschäftsstelle Rüsselsheim

Telefon: 06142 6 31 69
E-Mail: ruesselsheim(at)cgm.de

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