Symbolbild Streik

Streik Nicht-Gewerkschaftsmitglieder

Dürfen Nicht-Gewerkschaftsmitglieder streiken?

Wenn Tarifverträge auslaufen und die Neuverhandlungen scheitern, können Gewerkschaften zum Streik aufrufen. Für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer stellt sich dann schnell die Frage, ob sich an einem gewerkschaftlichen Streik auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder beteiligen dürfen und wenn ja, was dabei zu beachten ist.

Generell kann man sagen, ein Streik ist ein wichtiges und legitimes Mittel im Arbeitskampf, das von Arbeitnehmern zur Durchsetzung ihre Interessen eingesetzt werden kann. Bei einem Streik wird die Arbeit vorübergehend niedergelegt, um so Druck auf den Arbeitgeber auszuüben.

Durch das Grundgesetz geregelt

In Deutschland sind Streiks durch Artikel 9 des Grundgesetzes geschützt. Dieses im Grundgesetz verankerte Streikrecht gilt für alle Arbeitnehmer auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder.

Nur gewerkschaftlicher Streik ist legal

In Deutschland sind Streiks jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So hat sich ein Streik auf kollektive Verhandlungen, wie zum Beispiel Tarifverhandlungen, zu beziehen. Außerdem muss er von einer Gewerkschaft organisiert werden. Ein Streik ohne Gewerkschaftsbeteiligung nennt man einen wilden Streik. Dieser ist in Deutschland nicht erlaubt.

Der gewerkschaftliche Streik hingegen ist erlaubt und hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon im 19. Jahrhundert gab es erste Streiks von Gewerkschaften, die für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne kämpften. Die Gewerkschaften wie die CGM haben im Laufe der Zeit in der deutschen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sie sind heute aus der Arbeitswelt in Deutschland nicht mehr weg zu denken.

Teilnahme am Streik Nicht-Gewerkschaftsmitglied

Aber wie sieht es mit der Teilnahme von nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern an einem Gewerkschaftlichen Streik aus? In Deutschland dürfen auch Sie an einem gewerkschaftlichen Streik teilnehmen.

In der Praxis ist es zwar häufig so, dass Gewerkschaften ihre Mitglieder aktiv zur Teilnahme an einem Streik aufrufen, und nicht organisierte Arbeitnehmer sich oft weniger direkt angesprochen fühlen. Nichtsdestotrotz haben auch sie das Recht, sich einem anzuschließen.

Was muss beachtet werden?

Nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die an einem Streik teilnehmen möchten, sollten einige wichtige Punkte beachten:

1. Rechtmäßigkeit des Streiks
Am aller wichtigsten ist zu beachten, dass es sich um einen legalen Streik handelt. Die Teilnahme an einem illegalen oder wilden Streik – einem Streik ohne vorherige Ankündigung oder ohne gewerkschaftliche Organisation – kann arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie eine Kündigung, nach sich ziehen.

2. Lohnfortzahlung
Während eines Streiks gibt es keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Gewerkschaftsmitglieder erhalten zwar eine Unterstützung aus der Streikkasse der Gewerkschaft. Aber nicht organisierte Arbeitnehmer haben auf dieses Streikgeld keinen Anspruch. Das heißt, bei Teilnahme an einem Streik müssen auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder auf ihr Gehalt verzichten. Anders als Gewerkschaftsmitglieder werden sie aber dafür nicht kompensiert.

3. Dokumentation und Kommunikation
Es ist ratsam, die Kommunikation mit dem Arbeitgeber während eines Streiks gut zu dokumentieren. Nichtmitglieder sollten sicherstellen, dass sie über die genauen Umstände und den Verlauf des Streiks informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

4. Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Zwar gibt es in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik. Jedoch sollte nicht organisierten Arbeitnehmern bewusst sein, sie haben keinen zusätzlichen Schutz durch eine Gewerkschaft. Sollten also Fragen oder Konflikte mit dem Arbeitgeber auftreten, müssen sie diese selbstständig oder mit eigener rechtlicher Hilfe klären.

5. Rückkehr an den Arbeitsplatz
Nach dem Streik haben auch nicht organisierte Arbeitnehmer das Recht, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Arbeitgeber darf auch sie nicht diskriminieren oder benachteiligen, weil sie am Streik teilgenommen haben.

Insgesamt gilt, als Mitglied einer Gewerkschaft ist man im Fall eines Streiks klar bessergestellt. Wollen an einem gewerkschaftlichen Streik Nicht-Gewerkschaftsmitglieder teilnehmen, sollten sie sicherstellen, dass sie gut informiert sind. Auch sollten sie mögliche Konsequenzen abwägen, bevor sie sich an einem Streik beteiligen.

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