Weiterer Rückgang der Tarifbindung
In vielen Betrieben werden tariflose Beschäftigte deutlich geringer entlohnt. Der CGB drängt daher auf die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie.
Die Tarifbindung in Deutschland ist nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung weiter zurückgegangen. Besonders deutlich war der Rückgang mit 5 und mehr Prozent gegenüber dem Vorjahr in Brandenburg, Bremen Hessen, Niedersachsen und dem Saarland. Gleichwohl liegt Bremen mit einer 53-prozentigen Tarifbindung der Beschäftigten noch immer über den Bundesdurchschnitt von 49 Prozent. Niedersachsen liegt mit einer Tarifbindung von 46 Prozent der Beschäftigten leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Schlusslicht bei der Tarifbindung der Beschäftigten ist Mecklenburg-Vorpommern mit 40 Prozent. Spitzenreiter sind mit jeweils 54 Prozent Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Nur noch 24 Prozent der Betriebe in Deutschland sind tarifgebunden. Bremen liegt mit einer Quote von 20 Prozent sogar noch niedriger, während Niedersachsen mit 31 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Spürbare Auswirkungen
Ob Beschäftigte über tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen verfügen oder nicht hat spürbare Auswirkungen auf die Durchschnittsverdienste und Wochenarbeitszeit. In vielen Betrieben sind die Arbeitsverhältnisse für tariflose Beschäftigte schlechter. Während Beschäftigte in tariflosen Betrieben durchschnittlich 39,5 Stunden die Woche arbeiten müssen, sind es bei den tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur 38,6 Stunden.
Noch gravierender sind die Unterschiede bei der Bezahlung. Nach den der Böckler-Studie zugrundliegenden Daten des IAB-Panels wurden im Jahre 2022 in tarifgebundenen Betrieben monatlich durchschnittlich 4230 Euro verdient, in den nicht tarifgebundenen Betrieben nur 3460 Euro. Die Hans-Böckler-Stiftung weist allerdings darauf hin, dass die Unterschiede der Relativierung bedürfen, da auch weitere Einflussgrößen auf die Entlohnung zu berücksichtigen seien. Unter Berücksichtigung der notwendigen Relativierung geht die Böckler-Stiftung von einer durchschnittlich 10,2 Prozent niedrigeren Bezahlung von nicht tarifgebundenen Beschäftigten aus. In Bremen und Niedersachsen liegt der Lohnabstand mit 9,2 bzw. 8,7 Prozent jeweils etwas niedriger.
Unverzüglich EU-Richtlinie umsetzen
Der CGB ist besorgt, dass es bislang nicht gelungen ist, der nachlassenden Tarifbindung in Deutschland Einhalt zu gebieten. Er erinnert daher erneut an seine Forderung, unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen unverzüglich den in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehenen Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung zu erstellen.
Am 15. September 2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der u.a. die Tarifbindung gestärkt werden soll. Mit der Verabschiedung durch den EU-Rat am 4. Oktober 2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und muss nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Deutschland hat nur noch bis zum 15. November 2024 Zeit zur Erstellung des Aktionsplans.
Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen, meint dazu: „Von dieser Quote ist Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 49 Prozent meilenweit entfernt. Es ist ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen regelmäßig die mangelnde Tarifbindung beklagen – wahrscheinlich auch wieder auf den Mai-Kundgebungen – aber weder etwas getan haben, um die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern noch den in der EU-Mindestlohnrichtlinie geforderten Aktionsplan auf den Weg zu bringen.“
Peter Rudolph,
CGB-Landesverband Bremen