SEMINARANSPRUCH-NACH-§-37-VI-BETRVGSEMINARANSPRUCH-NACH-§-37-VI-BETRVG

SEMINARANSPRUCH NACH § 37 VI BETRVG

VIELFÄLTIGE ABLEHNUNGSGRÜNDE – EINDEUTIGE RECHTSPRECHUNG

Um eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit umsetzen zu können, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Betriebsrat zum einen die erforderliche materielle Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Zum anderen müssen die Betriebsratsmitglieder über entsprechende Kenntnisse verfügen. Welche Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit relevant sind, werden an der Frage der Erforderlichkeit gemessen.
In der aktuellen Corona-Krise wird nun zunehmend die Genehmigung von Seminaren für Betriebsratsmitglieder vom Arbeitgeber ausgesetzt. Verwiesen wird hier auf die wirtschaftliche Lage, weshalb keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

In der Rechtsprechung spielen die Kosten eines Seminares maßgeblich dann eine Rolle, wenn durch die Wahl des Schulungsorts höhere Kosten für An- und Abreise bzw.   Hotelunterbringung entstehen – zum Beispiel auf der Insel Sylt. In der Praxis genehmigen die Arbeitgeber solche Schulungen aber trotzdem in vielen Fällen, zum Beispiel um den Betriebsrat zufriedenzustellen, oder weil der Anbieter einer „Luxusschulung“ die Organisation und die Ausschreibung des Seminars so gestalten kann, dass kein anderes Seminar damit vergleichbar ist.

Aktueller Sparzwang oder generell die finanzielle Lage des Unternehmens spielten bislang in der veröffentlichten Rechtsprechung keine Rolle. Die aktuelle Lage sollte hier aber keine andere Bewertung rechtfertigen. Denn im Vergleich zu den gesamten Personalkosten, noch mehr zu den gesamten Ausgaben eines Unternehmens, spielen die Schulungskosten des Betriebsrats nur eine kleine Rolle. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass die aktuelle Corona-Krise für einige Betriebe eine praktische Gelegenheit ist, dem Betriebsrat neues und aktuelles Wissen zu verwehren.

Möglicherweise sehen einige Betriebsräte ein Problem darin, gegenüber den zum Teil tief verunsicherten Arbeitnehmern eine Schulungsteilnahme und die damit verbundenen Kosten
rechtfertigen zu können. Auch Solidarität spielt hier für viele eine Rolle – ein Charakterzug, der für uns Gewerkschafter Ehrensache ist! Für alle KollegInnen ist es aber genauso wichtig, eine gut ausgebildete Arbeitnehmervertretung zu haben, die sich gekonnt und mit Wissen für sie einsetzt. Das ist besonders in der aktuellen Corona-Krise eine große Aufgabe, denn viele Themen standen so wie jetzt noch nie auf der Tagesordnung.

Deshalb ist es wichtiger denn je, sich jetzt bei guten Seminaren zu aktuellen Themen fortzubilden!
Deshalb unterstützen das FRBW und die CGM euch Betriebsräte (wie sonst auch) besonders jetzt in der Krise durch aktuelle Seminare mit renommierten Fachreferenten!
Ihr braucht Unterstützung bei der Argumentation in eurem Betriebsratsgremium oder gegenüber dem Arbeitgeber? Verweise auf Gesetze und zur aktuellen Rechtsprechung? Das FRBW und die CGM unterstützen euch!

Martin Gerhardt

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