Metallhandwerk Symbolbild

Metallhandwerk Nordrhein-Westfalen 2026

Zweistufige Entgelterhöhung

Die Tarifparteien im Metallhandwerk in Nordrhein-Westfalen haben eine Einigung erzielt. Eine zweistufige Entgelterhöhung sorgt für Verlässlichkeit.

Die Tarifvertragsparteien im Metallhandwerk in Nordrhein-Westfalen haben sich auf einen neuen Tarifabschluss verständigt. Hierzu trafen sich die Tarifkommission des Landesverbands NRW der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) und der Fachverband Metall Nordrhein-Westfalen in Essen.

Kern der Einigung ist eine zweistufige Erhöhung der Entgelte. Diese bietet Beschäftigten und Betrieben gleichermaßen Verlässlichkeit und Planungssicherheit.

Entgelte steigen in zwei Schritten

Die Tarifentgelte erhöhten sich zum 1. Mai 2026 um 2,85 %. Eine weitere Erhöhung um nochmal 1,25 % erfolgt dann zum 1. April 2027.

Die Auszubildendenvergütungen steigen ebenfalls in zwei Stufen. Die erste Erhöhung erfolgte zum 1. Mai 2026, die zweite wird zum 1. April 2027 erfolgen. Die Vergütungen betragen dann:

1. Ausbildungsjahr

970 €

2. Ausbildungsjahr

1.020 €

3. Ausbildungsjahr

1.100 €

4. Ausbildungsjahr

1.170 €

1. Ausbildungsjahr

985 €

2. Ausbildungsjahr

1.040€

3. Ausbildungsjahr

1.125€

4. Ausbildungsjahr

1.195€

Durch die gestaffelte Anhebung profitieren die Beschäftigten von einer nachhaltigen Einkommensentwicklung, während die Betriebe die Lohnsteigerungen langfristig in ihre wirtschaftliche Planung einbeziehen können.

Verlässlicher Rahmen für Beschäftigte und Betriebe

Der Abschluss ist das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen und unterstreicht die Bedeutung der Sozialpartnerschaft im Metallhandwerk. Er trägt den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung und stärkt die Attraktivität der Branche für Fachkräfte und den Berufsnachwuchs.

Mit dem Tarifabschluss schaffen die Tarifvertragsparteien einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten und den wirtschaftlichen Anforderungen der Unternehmen. Die zweistufige Entgelterhöhung sorgt für transparente und frühzeitig feststehende Entwicklungsschritte und schafft damit Planungssicherheit für beide Seiten.

Die vollständigen Tarifdetails, einschließlich der genauen Laufzeit, der konkreten Erhöhungsschritte und weiterer tariflicher Regelungen, erhalten Gewerkschaftsmitglieder bei der Geschäftsstelle Duisburg.

CGM-Geschäftsstelle Duisburg
Telefon: 0203 23447
E-Mail: duisburg(at)cgm.de

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