Sterbegeldversicherung 26. April 2018 by Meta13 Beim Tode von Mitgliedern kann auf Antrag unter der Voraussetzung, dass mindestens eine ununterbrochene Mitgliedschaft in den letzten 12 Monaten vor dem Todesfall bestanden hat, an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld gezahlt werden. Previous News Streik & Aussperrung Next News BETRIEBSRÄTE IN KÖLN