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Entscheidung des LAG Hamburg zur Tariffähigkeit der DHV…

…nach Auffassung des CGB skandalös und verfassungswidrig

 

DHV wird Rechtsmittel ergreifen – Entscheidung daher nicht rechtskräftig

 

Die Berufsgewerkschaft DHV hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. Mai 2020 zur Aberkennung ihrer Tariffähigkeit als verfassungswidrigen Eingriff in die vom Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 3 geschützte Koalitionsfreiheit verurteilt. Sie hat angekündigt, Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Die DHV ist bereit, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Sie kann sich dabei der Unterstützung des CGB sicher sein.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Die Entscheidung des Hamburger Landesarbeitsgerichts ist empörend. Sie steht im eklatanten Widerspruch zur grundgesetzlich verbrieften Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie.“

„Außerdem verkennt das LAG Hamburg offenbar, dass sich die Arbeitswelt und das gewerkschaftliche Organisationsverhalten gravierend geändert haben. Es sind nur noch
knapp 15 Prozent der Beschäftigten überhaupt organisiert, davon der Löwenanteil in der Industrie. Dennoch vermittelt das LAG den Eindruck, man spräche hier von
Organisationsgraden, wie in den 1960er Jahren. Tatsache ist aber, dass in der Zersplitterung der Arbeitswelt der Organisationsgrad einer Gewerkschaft nicht mehr an den absoluten Beschäftigtenzahlen gemessen werden kann, sondern an der Anzahl der gewerkschaftlich Organisierten gemessen werden muss. Es ist ein großer Unterschied, ob man 2 Prozent von 100 der Beschäftigten organisiert oder eben 2 Prozent von 15“, ergänzt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB.

Gegründet 1893, während des 3. Reiches aufgelöst und 1950 wiedergegründet, ist die DHV eine traditionsreiche und in der Bundesrepublik Deutschland fest etablierte Gewerkschaft. Seit Jahrzehnten betreibt die DHV eine erfolgreiche und bei den Beschäftigten anerkannte Gewerkschaftsarbeit. Seit den 1950er-Jahren ist die DHV etablierte Tarifpartnerin. Die hohe
Akzeptanz in den Belegschaften unterstreicht die DHV immer wieder bei Betriebsrats-, Personalrats- und Aufsichtsratswahlen. Jüngstes Erfolgsbeispiel sind die Personalratswahlen bei der DAK-Gesundheit, bei denen die DHV ihre Position als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft erfolgreich ausbauen konnte. Darüber hinaus sind zahlreiche DHV- Mitglieder in den Gremien der Sozialversicherung, als Arbeits- und Sozialrichter und als Versichertenberater bzw. als Mitglieder in Widerspruchsausschüssen engagiert. Diese erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit hat die DHV in dem bereits seit über 6 Jahre laufenden Tariffähigkeitsverfahren immer wieder unter Beweis gestellt. Die heutige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg steht im krassen Widerspruch zu der betrieblichen Wirklichkeit und dem Status der DHV als erfolgreiche, bei vielen Beschäftigten anerkannte Gewerkschaft!

Eine Aberkennung der Tariffähigkeit würde der DHV faktisch die Grundlage entziehen, auch weiterhin als Gewerkschaft wirken zu können. Eine solche Beschneidung der Aufgaben und Rechte wäre ein tiefgreifender Eingriff in die vom Grundgesetz garantierten Gewerkschaftsrechte – nicht nur der DHV als Gewerkschaftsorganisation, sondern auch ihrer zehntausenden Mitglieder!

Dabei haben die DGB-Gewerkschaften ver.di, IG Metall und NGG zusammen mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Berlin in dem über sechs Jahre laufenden Tariffähigkeitsverfahren noch nicht einmal unterstellt, dass die DHV die Tarifautonomie missbraucht hätte!

Deshalb wird die DHV Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen!

Damit wird die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig!

Die DHV ist bereit, bis ans äußerste Ende des Rechtsweges zu gehen und erforderlichenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen!

 

Kontakt:

CGM Hamburg

 

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