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Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich auf ein weiteres milliardenschweres Hilfspaket verständigt. Profitieren sollen davon besonders die Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld. Bei den fast achtstündigen Verhandlungen in der vergangenen Nacht wurden auch Hilfen für Gastronomen und Schülerinnen beschlossen. Das neue Hilfspaket umfasst rund zehn Milliarden Euro. Davon entfällt rund eine Milliarde auf die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass Millionen Beschäftigte schon heute von Kurzarbeit betroffen sind. Als Folge etwa der Produktionsschließungen und Lieferunterbrechungen durch die Coronavirus-Krise haben bei der Bundesagentur für Arbeit bereits mehr als 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet.

Deshalb soll das Kurzarbeitergeld – gestaffelt nach der Bezugsdauer – auf bis zu 80 Prozent und für Arbeitnehmer mit Kindern auf bis zu 87 Prozent angehoben werden. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird abhängig gemacht von der Dauer der Zwangspause und davon, dass mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfällt. Ab dem 4. Monat würden 70 bzw. 77 Prozent bei Arbeitnehmer mit Kindern, ab dem 7. Monat 80 bzw. 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt.

Das Arbeitslosengeld I soll für Erwerbslose, deren Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde, um drei Monate verlängert werden, da sie momentan krisenbedingt nur geringe Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz haben.

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