Symbolbild Steuerliche Absetzbarkeit Gewerkschaft

Steuerliche Absetzbarkeit Gewerkschaftsbeiträge

Schon gewusst? Der CGM-Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar!

Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ist als anerkannte Gewerkschaft ein Berufsverband. Somit gilt Dein monatlicher Mitgliedsbeitrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Beitrag zu einem Berufsverband und ist steuerlich absetzbar. Denn Mitgliedsbeiträge an Berufsverbände zählen zu den Werbungskosten. Diese Beiträge sind in der Regel von der Einkommensteuer absetzbar. Hier ein Überblick, wie die steuerliche Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen funktioniert und wie viel günstiger damit die CGM-Mitgliedschaft ist:
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Werbungskosten

Gewerkschaftsbeiträge sind Mitgliedsbeiträge, die an eine Gewerkschaft gezahlt werden, damit die Gewerkschaft Dich unterstützen und Deine Interessen nachhaltig vertreten kann. Wenn Du Mitglied in der CGM bist, um Deine beruflichen Interessen zu vertreten, sind die damit verbundenen Kosten Werbungskosten.

Unter Werbungskosten versteht man Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Sie können daher bei der Versteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend gemacht werden.

Mitmachen lohnt sich

Auch kann man Aufwendungen im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit für die Gewerkschaft zusätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Fallen so zum Beispiel bei Sitzungen oder Veranstaltungen Ausgaben wie Reisekosten, Teilnahmegebühren oder Verpflegungskosten an, so sind diese unter Umständen bei der Steuererklärung absetzbar.

Jedoch geht dies nur, wenn die entsprechende gewerkschaftliche Veranstaltung der beruflichen Fortbildung dient. Nicht absetzbar sind daher Ausgaben in Verbindung mit Veranstaltungen, die gesellschaftlichen oder allgemeinbildenden Charakter haben.

Nachweis und Geltendmachung

Um die Steuererklärung einfacher zu machen, gewährt das Finanzamt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern automatisch bei Werbungskosten einen sogenannten Pauschbetrag. Dieser sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt im Kalenderjahr einen bestimmten Betrag als Werbungskosten.

Nur wenn Du über diesem Pauschalbetrag bist, musst Du die Gewerkschaftsbeiträge ausdrücklich geltend machen. Jedoch zählt auch die Pendlerpauschale als Werbungskosten. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen schon allein hierdurch auf höhere Werbungskosten als die Werbungskosten-Pauschale.

Falls Du mit den Werbungskosten über den Pauschalbetrag kommst und die Mitgliedschaft in der CGM steuerlich geltend machen möchtest, genügt in der Regel dafür der Kontoauszug Deiner Bank. Auf Wunsch stellt Dir die CGM auch eine Beitragsbestätigung aus. Frage dafür in Deiner CGM-Geschäftsstelle nach.

Vergleichen zahlt sich aus

Als CGM-Mitglied genießt man viel günstiger als gedacht vergleichbare Konditionen und Leistungen. Wer schlau ist, kann so bares Geld sparen!

Eine Mitgliedschaft in der CGM bedeutet keine Schwächung des gesamtgewerkschaftlichen Organisationsgrads und somit der Arbeitnehmerschaft im Betrieb. Zum Beispiel im Fall von Tarifverhandlungen durch eine andere Gewerkschaft unterstützen CGM-Mitglieder diese Aktionen. Sie beteiligen sich an Arbeitskampfmaßnahmen zur Unterstützung der Verhandlungen. Sie gehen bei Kundgebungen und Warnstreiks solidarisch mit auf die Straße und zeigen Flagge.

CGM - Ein starker Partner!
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Dieser Artikel ist ebenfalls als Flyer erhältlich. Bei Interesse wende Dich bitte an Deine CGM-Geschäftsstelle. Eine Übersicht findest Du hier.

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