Symbolbild streikende CGM-Mitglieder

Streikrecht 2023

Kein Missbrauch des Streikrechts

Der CGM-Bundesvorsitzende, Reiner Jahns, hält aktuelle Forderungen aus Politik und Gesellschaft nach einer Einschränkung des Streikrechts für nicht gerechtfertigt. Stattdessen solle man das Streikrecht vernünftig nutzen.

Im Zuge der aktuellen Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst werden in Gesellschaft und Politik Stimmen laut, die eine Einschränkung des Streikrechts fordern. Der Bundesvorsitzende der CGM, Reiner Jahns, erteilt solchen Überlegungen eine klare Absage. „Politisches und Tarifliches darf nicht vermischt werden. Die Politik hat sich bei Tarifverhandlungen herauszuhalten.“

Unverhältnismäßige Einschränkung

Eine Einschränkung des in Grundgesetz durch das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit abgesicherten Streikrechts wäre nach Ansicht des CGM-Bundesvorsitzenden verfehlt. Es würde das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerrechten und damit die bislang in Deutschland gut gepflegte sozialpartnerschaftliche Tradition zerstören. Außerdem verstößt eine Einschränkung von Streiks als effektives Mittel des Arbeitskampfs gegen internationale Standards und Vereinbarungen.

»Streik als Mittel des Arbeitskampfes ist beim Einsatz für politische Ziele nicht angebracht.«

Jedoch müssen Gewerkschaften laut dem CGM-Bundesvorsitzenden vorsichtig sein. Politisches und Tarifliches darf nicht vermischt werden, gelte auch für sie. „Der Streik als Mittel des Arbeitskampfes ist beim Einsatz für politische Ziele nicht angebracht. Mit Klimaaktivisten auf die Straße zu gehen und das dann als Streik zu deklarieren, geht gar nicht.“ Zwar sind Gewerkschaften von ihrem Auftrag her immer politisch. Trotzdem hält Reiner Jahns hier Demonstration oder andere Formen des politischen Protests für angebrachter.

Im Arbeitskampf beurteilt der CGM-Bundesvorsitzende die Lage jedoch grundsätzlich anders. „Bei vernünftiger Anwendung als Mittel im Arbeitskampf ist die Einschränkung des Streikrechts immer unverhältnismäßig.“

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