Metallhandwerk Symbolbild

Kündigung Metallhandwerk Nordrhein-Westfalen 2025

Neue Verhandlungen im neuen Jahr

Im Metallhandwerk hat die CGM im Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen die Entgelt- sowie Azubivergütungstarifverträge fristgerecht gekündigt.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat die Entgelttarifverträge zu Lohn und Gehalt sowie den Tarifvertrag zu den Ausbildungsvergütungen im Metallhandwerk für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen fristgerecht zum vertraglich frühesten Zeitpunkt (31.01.2026) gekündigt.

Über den Stand der Tarifverhandlungen oder Ergebnisse werden wir hier auf der Website cgm.de unter Tarifgeschehen informieren.

Weitere Informationen und Auskünfte sind für Mitglieder in der CGM-Geschäftsstelle Duisburg erhältlich.

Geschäftsstelle Duisburg
Telefon: 0203 23447
E-Mail: duisburg(at)cgm.de

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