Metallhandwerk Symbolbild

Kündigung Metall-Handwerk Rheinland-Pfalz 2026

Offen für neue Verhandlungen

Der CGM-Landesverband Rheinland-Pfalz hat die Lohn- und Gehaltstarifverträge im pfälzischen Metallhandwerk zum 31. März 2026 gekündigt, Auszubildende sind davon nicht betroffen.

Der CGM-Landesverband Rheinland-Pfalz hat die mit dem Fachverband Metall Rheinland-Pfalz bestehenden Tarifverträge über Lohn und Gehalt fristgerecht zum frühestmöglichen Zeitpunkt, dem 31. März 2026, gekündigt. Unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallen alle Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Handwerkskammer der Pfalz tätig sind.

Nicht von der Kündigung betroffen sind die in diesem Bereich tätigen Auszubildenden. Der separat geschlossene Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen ist noch bis Ende Juli gültig.

Über den Stand der Tarifverhandlungen oder Ergebnisse werden wir hier auf der Website cgm.de und in der DGZ unter „Tarifgeschehen“ informieren.

Weitere Informationen und Auskünfte sind für Mitglieder in der CGM-Geschäftsstelle Saarbrücken erhältlich.

CGM-Geschäftsstelle Saarbrücken
Telefon: 0681 9272820
E-Mail: saarbruecken(at)cgm.de

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