7 % über 24 Monate, dazu IAP und mehr Urlaub
In Hessen steigen im Metallhandwerk die Löhne, Gehälter sowie die Auszubildendenvergütungen nachhaltig. Außerdem wurden noch eine Inflationsausgleichsprämie und mehr Urlaub vereinbart.
Die CGM hat eine nachhaltige Erhöhung der Einkommen mit dem Fachverband Metall Hessen erzielt. Zusätzlich wurde mit Fachverband Metall Hessen eine Inflationsausgleichsprämie von 1.500 € vereinbart, die bis Ende September 2024 ausgezahlt sein muss.
Tabellenwirksame Erhöhung
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 steigen die Löhne und Gehälter in allen Entgeltgruppen. Sie steigen zunächst um 4 % und ab dem 1. Januar 2025 steigen sie dann nochmal um 3 %.
Inflationsausgleichsprämie
Zusätzlich zu der tabellenwirksamen Erhöhung wurde für die Lohn- und Gehaltsempfänger eine Inflationsausgleichsprämie vereinbart. Diese hat die Höhe von insgesamt 1.500 Euro. Ausgezahlt wird sie bis Ende September 2024.
30 Tage Urlaub von Anfang an und fairer Manteltarifvertrag
Darüber konnte der Urlaubsanspruch um 3 Tage einheitlich auf 30 Tage von Beginn an erhöht werden. Außerdem wurde der Manteltarifvertrag umfassend modernisiert und neu strukturiert.
Auszubildendenvergütungen steigen
Die Auszubildendenvergütungen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2024 deutlich um 10 bis 18 % angehoben. Die neuen Vergütungssätze sehen wie folgt aus:
- Lehrjahr 800 €
- Lehrjahr 900 €
- Lehrjahr 1.000 €
- Lehrjahr 1.100 €
Das Tarifwerk gilt für den Tarifbereich des Fachverbandes Metall in Hessen und hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis 31.Dezember 2025.
Die entsprechenden Auskünfte und Tarifverträge sind für Mitglieder über die CGM-Geschäftsstelle Rüsselsheim erhältlich.
Geschäftsstelle Rüsselsheim
Telefon: 06142 6 31 69
E-Mail: ruesselsheim(at)cgm.de