KFZ Gewerbe

Kündigung KFZ-Gewerbe Nordrhein-Westfalen 2026

Freie Fahrt für neue Verhandlungen

Im Kraftfahrzeuggewerbe hat die CGM im Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen die Entgelt- sowie Azubivergütungstarifverträge fristgerecht gekündigt.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat das Entgeltrahmen-Abkommen sowie das Abkommen für Auszubildende im Kraftfahrzeuggewerbe für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen fristgerecht zum vertraglich frühesten Zeitpunkt (31.03.2026) gekündigt.

Über den Stand der Tarifverhandlungen oder Ergebnisse werden wir hier auf der Website cgm.de und in der DGZ unter „Tarifgeschehen“ informieren.

Weitere Informationen und Auskünfte sind für Mitglieder in der CGM-Geschäftsstelle Duisburg erhältlich.

CGM-Geschäftsstelle Duisburg
Telefon: 0203 23447
E-Mail: duisburg(at)cgm.de

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