Elektrohandwerk

Elektrohandwerk Bayern 2024

Mehr Urlaub, mehr Geld

Im Elektrohandwerk Bayern steigen Entgelte und Auszubildendenvergütungen. Zusätzlich wurden die Regelungen für Urlaub angepasst. Sie sind nun fairer und treue zum Betrieb lohnt sich nun deutlich.

Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) hat in Tarifverhandlungen mit dem Landesinnungsverband für das bayrische Elektrohandwerk am 31. Januar 2024 eine Einigung erzielt. Im Elektrohandwerk in Bayern steigen nachhaltig ab dem 1. April 2024 die Löhne und Gehälter tabellenwirksam. Beim Urlaub wurde eine neue, fairere und die Betriebstreue belohnende Regelung geschaffen.

Nachhaltige Erhöhung bei kurzer Laufzeit

Vereinbart wurde eine nachhaltige, tabellenwirksame Entgelterhöhung ab dem 1. April 2024. Zu diesem Stichtag steigen alle Löhne und Gehälter um 3 %.

Das Eckentgelt (Entgeltgruppe F) steigt beim Stundenentgelt auf 22,46 Euro. Die Entgelterhöhung liegt damit deutlich über der aktuellen Inflationsrate für Februar 2024 von 2,5 %.

Außerdem konnte eine kurze Laufzeit von nur 12 Monaten erreicht werden. So kann es im April 2025 schon wieder zu einer Erhöhung der Entgelte kommen.

Neue Urlaubsregelung

Beim Urlaub kam es zu Neuregelungen. Es gibt nun schon ab dem ersten Arbeitstag für alle Beschäftigten 30 Urlaubstage. Eine faire Anpassung und Verbesserung der Situation von neuen Kolleginnen und Kollegen.

Aber auch die Treue zum Betrieb lohnt sich. Mit einem neu vereinbarten Treueurlaub wird die Loyalität zum Betrieb nun belohnt. Durch eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit kann man jetzt den Jahresurlaub auf bis zu 33 Tage hochschrauben.

Elektrohandwerk Bayern 2024
Gruppenbild der Verhandlungsdelegationen des Landesinnungsverbandes sowie der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM)

Ausbildung attraktiv gestaltet

Um die Ausbildung im Elektrohandwerk in Bayern attraktiv zu gestalten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, vereinbarte die CGM eine Vielzahl an Maßnahmen. Unter anderem gelten nun für Azubis bei der Wegzeitvergütung neue Regeln. Azubis steht nun – wie auch den übrigen Beschäftigten – die volle Vergütung zu.

Auszubildende erhalten außerdem vor der Abschlussprüfung einen Arbeitstag frei. Die Regelung betrifft den Tag, der einer gestreckten Gesellenprüfung unmittelbar vorangeht. Sie soll die Bemühungen des Nachwuchses im Handwerk unterstützen. Ebenfalls wurden bei den Leistungsprämien für gute Noten die Bewertungskriterien angepasst.

Steigende Auszubildendenvergütungen

Zusätzlich steigen die Auszubildendenvergütungen ab 1. September 2024 um einheitlich 60 Euro. Die neuen Vergütungen für Auszubildende sehen dann wie folgt aus:

  1. Lehrjahr 1000 €
  2. Lehrjahr 1050 €
  3. Lehrjahr 1100 €
  4. Lehrjahr 1150 €

Die entsprechenden Auskünfte und Tarifverträge erhalten Mitglieder wie gewohnt über die CGM-Geschäftsstelle Schweinfurt.

Geschäftsstelle Schweinfurt

Telefon: 09721 2 30 74
E-Mail: schweinfurt(at)cgm.de

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